KIRCHEN – Verbandsgemeinde Kirchen schafft einheitliche Grundlage für schnellere Wohnbaugenehmigungen
KIRCHEN – Verbandsgemeinde Kirchen schafft einheitliche Grundlage für schnellere Wohnbaugenehmigungen – Alle Ortsgemeinden beschließen Kriterien für das neue „Bau-Turbo“ – Gesetz
Kirchen (Sieg) – Sämtliche Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) haben in ihren Räten einen einheitlichen Kriterienkatalog für die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ beschlossen. Damit steht in der gesamten Verbandsgemeinde ein abgestimmtes Verfahren zur Verfügung, mit dem Wohnbauvorhaben künftig deutlich schneller auf den Weg gebracht werden können oder erst realisierbar werden.
Dass am Ende wirklich alle Ortsgemeinden mitgezogen haben, sei keine Selbstverständlichkeit, betont Verbandsgemeindebürgermeister Andreas Hundhausen, der den Ortsbürgermeistern sowie den Ratsmitgliedern für den „gemeinsamen Weg“ dankt.
Dabei steckt hinter dem Beschluss sehr viel Arbeit. Tim Kraft, Leiter des Fachbereichs „Kommunalentwicklung und Wirtschaftsförderung“ bei der Verbandsgemeinde Kirchen, hatte sich mit der neuen Rechtslage nicht nur dienstlich, sondern auch in den letzten zwei Jahren wissenschaftlich auseinandergesetzt und die Anwendung des „Bau-Turbos“ für die Ortsgemeinden zum Gegenstand seiner Masterarbeit im Jahr 2026 gemacht. Diese Arbeit bildete eine wesentliche Grundlage für den nun beschlossenen Kriterienkatalog. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat Kraft diesen Sommer erfolgreich mit dem Mastertitel abgeschlossen.
Hintergrund ist die Neuregelung des § 246e Baugesetzbuch. Damit hat der Bundesgesetzgeber befristet die Möglichkeit geschaffen, bei Wohnbauvorhaben von einzelnen bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Gemeinde ihre Zustimmung erteilt. Genau an dieser Stelle setzt der nun beschlossene Kriterienkatalog an. Er legt vorab und für alle Ortsgemeinden nach denselben Maßstäben fest, unter welchen Bedingungen ein Vorhaben für den beschleunigten Weg in Betracht kommt
„Für Bauwillige bedeutet das mehr Planungssicherheit und Transparenz. Sie können frühzeitig einschätzen, ob ihr Vorhaben die Anforderungen erfüllt. Für die Ortsgemeinden bedeutet es, dass sie ihre Entscheidungshoheit behalten, zugleich aber auf eine belastbare und einheitliche Grundlage zurückgreifen können, statt jeden Einzelfall vollständig neu bewerten zu müssen. Unser Ziel ist es, das neue Gesetz und dessen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger positiv anzuwenden und die Vorteile greifbar zu machen“, erklärt Tim Kraft.
Die Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung steht Bauwilligen, Planern und Architekten für Fragen zur Anwendung der neuen Regelungen zur Verfügung. Erste Anträge, die auf Grundlage des Kriterienkatalogs bearbeitet werden, seien bereits in der Bearbeitung.















