„Keine Windräder im Staatswald“
KIRCHEN – SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kirchen fordert: „Keine Windräder im Staatswald“ – „Wir haben uns lange und ausführlich mit dem Thema Windkraft beschäftigt. Windräder im Giebelwald lehnen wir ab. Deshalb haben wir an die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz geschrieben. Wir wollen, dass das Land die Planungen für die sieben Anlagen im Staatswald aufgibt“, so Michael Weller für die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kirchen. Obwohl die Änderung des Flächennutzungsplans noch nicht abgeschlossen ist, haben sich die Genossinnen und Genossen für den Bereich Giebelwald festgelegt. Dort sollen ihrem Wunsch nach keine Windräder aufgestellt werden. Die Eingriffe in die Natur seien in diesem Bereich unverhältnismäßig. Allein die kilometerlange Zuwegung zu den geplanten Standorten würde den Giebelwald drastisch verändern. Eine Entscheidung des Landes im Staatswald könne eine wichtige Signalfunktion für den Giebelwald haben. Die Sozialdemokraten sind sich bewusst, dass erneuerbare Energien für den Klimaschutz unverzichtbar sind. Sie wollen deshalb sehr genau prüfen, welche Energiegewinnung in der Region möglich ist. „Wir spüren doch schon Jahr für Jahr, dass sich das Klima verändert. Allein in den ersten 13 Jahren des neuen Jahrtausends haben wir schon sehr dramatische Stürme, Überschwemmungen und Klimaveränderungen erleben müssen. Deshalb gibt es keine Alternative zum Klimaschutz und zu erneuerbaren Energien. Wir werden uns deshalb weiterhin für die regenerative regionale Energieerzeugung einsetzen“, so Michael Weller weiter.
Die energetische Sanierung, gerade an verbandsgemeindeeigenen Gebäuden, die alternative Gewinnung von Strom durch Windkraft, Photovoltaik, Solaranlagen und Biogas; all das soll geprüft und umgesetzt werden. „Es gibt inzwischen auch sehr kleine Windkraftanlagen, die Strom z.B. für einen 4-Personen-Haushalt erzeugen. Das ergibt ganz neue Perspektiven“, so die Kirchener Genossen. Mit Spannung erwartet die Fraktion die Gutachten, die in den nächsten Tagen eingehen sollen. Sie geben Aufschluss darüber, welche Schutzbedürfnisse für die Natur bei der Änderung des Flächennutzungsplans zu beachten sind.