Geregelte Plakatwerbung in Kircheib ab Mai

KIRCHEIB – Plakatwerbung wird in der Ortsgemeinde Kircheib geregelt –

Ab Mai gibt es aufgrund eines Beschlusses des Ortsgemeinderates in der Ortsgemeinde Kircheib eine neue Regelung zur Plakatwerbung an den Leuchtenmasten innerhalb der Ortslage. Mit der Plakatwerbung hat die Ortsgemeinde ausschließlich die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH (SWS) aus Büren-Wewelsburg beauftragt. Ab Mai gibt es für Gewerbetreibende, Vereine und andere Institutionen einen neuen Service. An zehn sicher und ordentlich montierten Plakatträgern in einem Alu-Rahmen können beidseitig Plakate bis zum Format DIN A1 gebucht werden. Der Vertrag ist von den Werbeinteressenten mit der SWS zu schließen. Diese betreibt die Plakatrahmen, hält sie sauber, hängt die Plakate auf und wechselt diese gemäß dem vereinbarten Zeitraum. Möglich ist veranstaltungsbezogene oder dauerhafte Werbung. Die Plakate sind in den Alu-Rahmen wettergeschützt. Unschöne Erscheinungen wie mit Draht, Kabelbindern, Klebeband oder ähnlichen, unfachmännisch angebrachte und zerfledderte, vom Regen aufgeweichte oder nicht rechtzeitig entfernte Plakate gehören damit der Vergangenheit an, so Ortsbürgermeister Sterzenbach. Das Ortsbild dürfte sich verbessern und eine kleine Einnahme der Ortsgemeinde zugunsten ihrer öffentlichen Aufgaben ist damit auch verbunden. Ab Mai gilt also: Wer in der Ortsgemeinde Kircheib in der Ortsdurchfahrt im Verkehrsraum mit Plakaten werben will, muss sich an die SWS Städtewerbung Schnelle, Tel. 02955/74888-0 oder post@sws-pb.de wenden (www.sws-pb.de). Diese schließt, konzessioniert durch die Ortsgemeinde, die Aushangverträge ab und übernimmt gegen ein angemessenes Entgelt den beschriebenen Service. Ein Beispiel: Vereine und andere gemeinnützige Institutionen zahlen für den Mindestaushang von zehn Plakaten an der B 8 auf einen Zeitraum von zwei Wochen nur 50,40 Euro netto und brauchen sich außer der Herstellung der Plakate und deren Ablage in Kircheib um nichts mehr zu kümmern! Die beauftragten Plakate können an sicherer Stelle in Kircheib hinterlegt werden und werden dann von SWS zeitgerecht angebracht und wieder abgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass jede nicht genehmigte Plakatwerbung an den Leuchtenmasten oder in den Bushaltestellen durch die Ortsgemeinde, unterstützt durch die SWS, unverzüglich und entschädigungslos entfernt wird. Außerhalb der Ortslage bleibt es wie bisher dabei, dass weder der Kreis noch der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz oder die Ortsgemeinde Plakatwerbung genehmigen, so Ortsbürgermeister Karl Heinz Sterzenbach abschließend.

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