Führerscheinerwerb für Rettungsdienst soll verbessert werden

KREIS – Führerscheinerwerb soll für Einsatzfahrer der Rettungs- und Hilfsdienste verbessert werde. –

„Auch im Landkreis Altenkirchen kann und soll die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen zukünftig noch erhöht werden. Die CDU/CSU/FDP Koalition hat vereinbart, das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der, bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verbessern“, teilte M dB Erwin Rüddel mit. So zielen der, von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf den Weg gebrachte, Gesetzesentwurf sowie die Gesetzesinitiative der Länder darauf ab, für ehrenamtlich Tätige den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich zu erleichtern. Konkretes Ziel ist dabei der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die von den Ländern angestrebte Einführung einer Sonderfahrberechtigung sieht für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung vor. Dabei muss der Fahrer oder die Fahrerin mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.  „Das bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bereits 2009 gegen zähe Widerstände des damaligen Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bis 4,75 Tonnen durchgesetzten Feuerwehr-Führerscheins. Mehr war damals mit der SPD nicht zu machen“, erklärt der Abgeordnete.  Und Erwin Rüddel fügt hinzu: „Hintergrund ist, dass seit 1999 mit der Fahrerlaubnis Klasse B bloß noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Nur Führerscheinbesitzer, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis, alte Klasse 3, erworben haben, sind davon ausgeschlossen. Mit dem neuen Führerschein werde die Einsatzeffizienz der Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste enorm gesteigert!“

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