– „Familienpflegezeit ist arbeitnehmerfreundlich!“
BERLIN – „Familienpflegezeit ist arbeitnehmerfreundlich!“ – MdB Erwin Rüddel sprach zum Mehrheitsbeschluss im Bundestag –
Der Deutsche Bundestag hat, mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU und FDP, das Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege, das Familienpflegezeitgesetz, beschlossen. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Familienausschuss Erwin Rüddel: „Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gelungen die Bedingungen der Familienpflegezeit durch Änderungsanträge besonders arbeitnehmerfreundlich auszugestalten: Während der Familienpflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer zwar weniger, erhält jedoch einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zu seinem Gehalt. Dieses muss er nach der Pflegezeit zurückzahlen. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer durch Tod oder Berufsunfähigkeit die Rückzahlungen nicht leisten kann, muss eine Versicherung abgeschlossen werden.“ Die Rahmenbedingungen hierfür seien nun äußerst arbeitnehmerfreundlich. Rüddel, der zuvor zum erzielten Mehrheitsbeschluss eine Rede im Bundestag gehalten hatte, führt weiter aus: „Die Versicherungskosten belaufen sich auf einen niedrigen zweistelligen Betrag und die Versicherung wird ohne Gesundheitsprüfung und Differenzierung nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers angeboten. Sie kann daher problemlos und schnell abgeschlossen werden. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wird zusätzlich einen Gruppenvertrag anbieten, um Arbeitnehmern in Betrieben ohne eigenen Gruppenvertrag den Zugang zu günstigen Konditionen zu ermöglichen.“ Das BAFzA zertifiziere überdies die Familienpflegzeit-Versicherung, um einheitliche Standards zu garantieren. Zudem, so Rüddel, ermögliche das Gesetz nun größtmögliche Flexibilität für die Beteiligten. „Die Förderung der Familienpflegezeit lässt es zu, auch während der Pflegephase den Arbeitsumfang an den Pflegeaufwand anzupassen. Außerdem gilt: Wird ein Arbeitnehmer in der Nachpflegephase krank, setzt für die Dauer des Krankengeldbezugs die Rückzahlungspflicht aus. Die Nachpflegephase verlängert sich entsprechend“, konstatiert Erwin Rüddel.