Erfolgreiche Dorferneuerungsmaßnahme in Racksen

Vor dem Hintergrund der strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft und des demographischen Wandels fördern das Land Rheinland – Pfalz und der Bund im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich, die zur Stärkung und Erhaltung der Ortskerne beitragen. Für eine Förderung sind die Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 23. März 1993 maßgebend. Ziel der Dorferneuerung ist die Erhaltung der gewachsenen, historischen Dorfstrukturen und deren behutsame Weiterentwicklung. Die Erhaltung der Eigenständigkeit des Dorfes als Wohn-, Arbeits- und Sozialraum steht dabei im Vordergrund. Da gerade die privaten Maßnahmen zu einem gelungenen Dorferneuerungsprozess beitragen, sollten Hausbesitzer von älteren ortsbildprägenden Anwesen, Baujahr bis 1945, diese Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. Planen Sie die Renvovierierung oder Ausbau eines älteren ortsbildprägenden Gebäudes oder die Umnutzung eines leerstehenden ortsbildprägenden Anwesens? Oder wollen Sie ein Geschäft, einen Handwerks – oder Dienstleistungsbetrieb in einer ländlichen Gemeinde neu einrichten oder ausbauen? Dann kann Ihr Vorhaben möglicherweise im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms finanziell bezuschusst werden.
Maßnahmen der Dorferneuerung/Dorferhaltung können nur in den Gemeinden gefördert werden, die über ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept verfügen, das den Erfordernissen einer geordneten ortsbaulichen Entwicklung genügt und eine umfassende Verbesserung der Lebensverhältnisse in der Gemeinde zum Ziel hat. Informationen hierüber erhalten Sie beim Ortsbürgermeister/- in, bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung. Im Landkreis Altenkirchen sind von den 118 Gemeinden zurzeit 91 anerkannte Dorferneuerungsgemeinden. Bei weiteren fünf Gemeinden und Städten liegt nur für einzelne Ortsteile ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept vor. Zu den Schwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, wie z.B. Erneuerung, Aus- und Umbau älterer, orts- oder landschaftsprägender Gebäude inkl. Hof- und Grünflächen. Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz, zum Beispiel Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken. Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und landschaftsprägenden Charakter inkl. Hof – und Grünflächen, bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen. Bauliche Maßnahmen und Investitionen zur Schaffung und Erhaltung von örtlichen Versorgungseinrichtungen. Neben dem Entwickeln und dem Gestalten darf das „Bewahren“ nicht vergessen werden. Die Dorferneuerung in Rheinland – Pfalz will das Dorf wieder als Einheit sehen und zusammenführen. Für den alten Ortskern heißt das: Renovierung der alten ortsbildprägenden Anwesen. Dabei bietet die vorhandene Bausubstanz oft ideale Bedingungen. Das Ortsbild bestimmt den Maßstab für das Planen und Bauen im Dorf. Das heißt, die bestehende Siedlungsstruktur erkennen und weiterentwickeln. Die Einfachheit und die Schlichtheit prägen die Dorfarchitektur. Ganz wichtig bei der Neunutzung ist, alte Sünden nicht zu wiederholen. Die ortstypischen Bauformen sollten erhalten und regionaltypische Materialien verwendet werden. Materialien und Bauteile, die den ortsbildprägenden Anforderungen und somit der Dorferneuerung widersprechen, können nicht gefördert werden. Ebenfalls sind Maßnahmen, die ganz oder teilweise Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen, nicht förderfähig. Die Förderung ist immer vom Einzelfall abhängig und liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde. Die Zuwendung beträgt zwischen 20 Prozent bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.452 Euro. Eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung ist nur ab einem Investitionsvolumen (zuwendungsfähige Kosten) in einer Höhe von mindestens 7.669 Euro möglich.
Bei Schaffung von neuem Wohnraum kann die Förderung bis zu 153 Euro pro m², abhängig von der Wertigkeit des Anwesens, betragen, insgesamt jedoch höchstens 20.452 Euro. Unbare Eigenleistungen werden bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten anerkannt. Selbsthilfeleistungen sind vor Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Kreisverwaltung Altenkirchen, als zuständige Bewilligungsbehörde, abzustimmen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde entscheidet unter Beachtung der Zielsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Höhe des Zuschusses.
Wichtig ist, dass vor Bau- bzw. Planungsbeginn ein Gespräch zwischen Antragsteller und der Kreisverwaltung Altenkirchen stattgefunden hat. In diesem Gespräch wird Vorort die Maßnahme besprochen. Nach Festlegung von Rahmenbedingungen und Umfang der Maßnahme kann ein Antrag gestellt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden bzw. abgeschlossen sind, können nicht gefördert werden. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten erteilt die Kreisverwaltung Altenkirchen, Referat Dorferneuerung, Tel. – Nr. 02681/812620
Beispiele für erfolgreich realisierte Dorferneuerungsmaßnahmen:
Ein ehemaliges landwirtschaftlich genutztes Anwesen vor der Sanierung
Das ehemals landwirtschaftlich genutzte Hofanlage nach der Sanierung
Ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Anwesen nach der Sanierung
Eine ehemalige Schule vor der Sanierung
Die ehemalige Schule nach der Sanierung