Englische Artilleriegranate persönlich zur Polizei gebracht

RLP – 27jähriger Mann brachte englische Artilleriegranate persönlich zur Polizei –

„Legen sie die Granate vorsichtig ab, ganz vorsichtig!!“, so der Polizist im Hof der Polizeiinspektion Lauterecken am Mittwochmittag. Der Beamte kam gerade zum Dienstbeginn und hatte schnell erfasst was der 27jährige Mann in den Händen trug. Der Mann aus der Verbandsgemeinde Woflstein erklärte, dass er den gefährlichen Gegenstand in seinem angemieteten Gebäude unter einer alten Werkbank gefunden hatte. Sein Vermieter war gerade am Haupteingang der Polizeiinspektion und meldete den diensthabenden Kollegen den Fund. Die Polizisten verständigten anschließend den Kampfmittelräumdienst, der die Granate am frühen Nachmittag bereits abholte. Solange blieben die Parkplätze beim Polizeigebäude ungenutzt.
Die beiden „Lieferanten“ erhalten eine Strafanzeige weil sie verbotener Weise die Munition transportierten. „Das ist ein Dilemma“, so Arno Heeling der Leiter der Polizeiinspektion, der immer wieder darauf aufmerksam macht, dass die Finder Waffen oder Sprengstoffe unberührt liegen lassen und die Polizei verständigen sollen. „Der Transport dieser Gegenstände steht unter Strafe. Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Verfolgung der Vergehen häufig einstellt, so muss von der Polizei zunächst eine Strafanzeige bearbeitet werden. Die Personen gelten als Beschuldigte eines Strafverfahrens, „obwohl sie ‚es gut meinen‘ und nur eine Gefahrenquelle beseitigen wollen“. Die Granate wurde als britisches Schrapnell aus dem 1. Weltkrieg identifiziert. Ein Schrapnell, auch Granatkartätsche genannt, ist eine mit Metallkugeln gefüllte Artilleriegranate. Als der Kampfmittelräumdienst gerade mit der Granate in der speziellen Transportbox aus dem Hof gefahren war, kam „die nächste Finderin“ zum Haupteingang der Dienststelle. Sie lieferte eine Pralinen-Kiste mit einem Patronengurt und 100 Maschinen-Gewehr-Patronen. Per Handy wurde der Kampfmittelräumdienst zurück gerufen und die nächste Strafanzeige aufgenommen. Auch diese Munition darf ohne entsprechende Erlaubnis nicht transportiert werden! Unklar ist allerdings noch, ob es sich nicht um Übungsmunition handelt, was auch die Rechtslage beeinflussen könnte. Die 75 jährige Dame hatte die Munition ebenfalls in ihrem Wohngebäude, Verbandsgemeinde Wolfstein, gefunden und vermutet, dass sie von ihrem verstorbenen Vater in den letzten Jahren dort abgelegt worden war.

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