Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Bei jeder Novelle der Energieeinsparverordnung kurz EnEV wiederholt sich das Spiel: Der recht unverständliche Gesetzestext zieht Wellen der Verunsicherung und allerlei Mutmaßungen unter Hauseigentümern nach sich. Was muss getan werden und was ist nicht erlaubt? Die EnEV unterscheidet zwischen Nachrüstverpflichtungen und der Einhaltung von Mindeststandards – letztere sind nur dann verpflichtend, wenn etwas am Haus verändert wird. Die Nachrüstpflichten dagegen müssen innerhalb bestimmter Fristen erbracht werden und sollen dafür sorgen, dass ein Wohngebäude heute die minimalen Anforderungen des Wärmeschutzes erfüllt. Sie sind jedoch in Zahl und Kosten überschaubar: Warmwasserrohre müssen in unbeheizten Räumen gedämmt sein (sofort, da die Frist bereits abgelaufen ist). Die oberste Geschossdecke von Ein- und Zweifamilienhäusern muss zum unbeheizten Dachgeschoss hin nach einem Eigentümerwechsel nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt. Wahlweise kann auch das Dach gedämmt sein. Auch veraltete große Heizkessel (BJ vor 1978) müssen ausgetauscht werden. Der neue Eigentümer hat nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. In Häusern mit mehr als 5 Wohneinheiten müssen Nachtstromspeichergeräte gegen ein effizienteres Heizsystem ausgetauscht werden – spätestens dann, wenn die Geräte 30 Jahre alt sind. Von der gesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind diese Maßnahmen angesichts steigender Energiepreise oft auch wirtschaftlich empfehlenswert – es gibt jedoch Ausnahmeregelungen. Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, energiesparende Maßnahmen an Ihrem Haus zu planen. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt (keine Vor-Ort Beratung!).
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:
Horhausen: 1. Donnerstag im Monat; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..
Puderbach: 2. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 13, Sitzungssaal 1. St..
Rengsdorf: 3. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, 1. St., Besprechungsraum Zi. 21.
Dierdorf: 4. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.
Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20
(14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)
Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, Donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.