Das neue Energiesparhaus – Energieeinsparverordnung stellt höhere Anforderungen an Neubauten
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Energiebedarf im Haus auch den Aufwand für die Bereitstellung des Energieträgers. Gleichzeitig wird der Dämmstandard der Gebäudehülle um 15 Prozent verschärft. Zwischen diesem gesetzlichen Mindeststandard und den effizientesten Gebäuden wie Passiv- oder Plusenergiehäuser gibt es aber immer noch ein breites Angebot von Energiesparhäusern.
Im Schnitt kommt ein Energiesparhaus mit weniger als sechs Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aus. Durchschnittliche Neubauten, die nur den Mindeststandard 2009 einhalten, benötigen dagegen sieben bis elf Liter Heizöl pro m² und Jahr. Den niedrigsten Energiebedarf erreicht man mit einer kompakten Bauform, einer sehr guten Wärmedämmung, einer lückenlos dichten Gebäudehülle und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Da man mit dem Neubau eines Hauses Fakten für die nächsten Jahrzehnte schafft, sollte man sich nicht an den Mindestanforderungen sondern am Optimum orientieren.
Im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard verursacht beispielsweise das KfW- Effizienzhaus 70 maximal fünf Prozent mehr an Baukosten. Dies ist bei zu erwartenden Preissteigerungen bei den Brennstoffen Öl und Gas ein Mehraufwand, der sich in absehbarer Zeit wieder bezahlt macht. Hier sollte deshalb nicht an falscher Stelle gespart werden, denn der Bauherr erhält dauerhaft ein Haus besserer Qualität und entsprechend höherem Marktwert.
Den aktiven Beitrag zum Klimaschutz, den ambitionierte Bauherren damit leisten, honoriert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Förderung durch zinsvergünstigte Kredite oder Barzuschüssen. Ausführliche Hinweise zur Energiesparbauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens erhält der Interessent in einem kostenlosen persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Anmeldung bei einem der Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.