Darf Flexibilisierung grenzenlos sein?
RLP – Bätzing-Lichtenthäler: Darf Flexibilisierung grenzenlos sein? – Die Frage, wie weit die Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort gehen soll und wie diese gestaltet werden kann, stand im Mittelpunkt der Themenkonferenz „Flexibilisierung: Grenzenlos arbeiten?“ in Ludwigshafen. „Bei allen Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die Arbeitswelt bietet: Die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse, nämlich irgendwann abschalten zu dürfen und sich von der Arbeit zu erholen, bleiben unverändert. Für mich ist deshalb völlig klar, dass Arbeit – bei allem Verständnis für neue Möglichkeiten und auch Anforderungen – nicht ‚grenzenlos‘ werden darf“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in ihrem Grußwort.
An verschiedenen Thementischen, beispielsweise zur Digitalisierung im Handwerk oder zur Flexibilisierung aus Sicht der Wissenschaft, waren sich die Teilnehmer/innen weitestgehend einig: Die Freiheit in der Gestaltung von Arbeitsort und -zeit bringt Vorteile mit sich. Für die Unternehmen, weil die Abläufe in einer – teils weltweiten – Produktionskette besser miteinander verzahnt werden und die Beschäftigten intensiver und effizienter kommunizieren können als früher. Und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil ihnen dies vielfältige Möglichkeiten eröffnet, Freizeit und Beruf flexibel in Einklang zu bringen.
Bei der Diskussion über die Risiken der Flexibilisierung wurde deutlich: Das Interesse der Unternehmen, ihre Mitarbeiter zeitlich und örtlich flexibel einzusetzen und der Wunsch der Beschäftigten selbst, flexibel zu arbeiten, müssen keineswegs übereinstimmen. „Es ist wichtig, dass wir intelligente Lösungen finden; eine einseitige Verteilung der Lasten darf es nicht geben“, so die Ministerin. Das gelte auch für die Flexibilisierung ganzer Beschäftigungsverhältnisse. „Wenn beispielsweise Crowdworker nicht mehr abgesichert sind und Mindestlohn, Kündigungsschutz, Streikrecht, Urlaubsanspruch, Rente oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sie nicht existieren, dann ist das ein Problem. Viele der Lebensrisiken, die die Sozialversicherungen abfangen, existieren auch noch in einer digitalisierten Welt“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Aufgrund der Bedeutung des Themas für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen sei die Flexibilisierung ein wichtiger Aspekt für die Erarbeitung eines Masterplans „Zukunft der Arbeit in Rheinland-Pfalz“. Der Masterplan wird unter Federführung des Arbeitsministeriums zusammen mit den Partnerinnen und Partnern des Ovalen Tisches (OT) der Ministerpräsidentin sowie Experten/innen entwickelt.
Die Ergebnisse der themenspezifischen Konferenzen in vier Regionen, an denen alle Partner des OT sowie Bürger/innen, aber auch Verbände und Betriebe die Möglichkeit haben, sich einzubringen, fließen in ein Strategiepapier ein, das konkrete, aufeinander abgestimmte Zielsetzungen enthält, um den Wandel der Arbeitswelt in Rheinland-Pfalz aktiv zu gestalten. Die nächste Themenkonferenz mit dem Schwerpunkt Mitbestimmung findet am 27. Juni in Mainz statt. Weitere Informationen zum Prozess sowie über die Möglichkeiten der Beteiligung finden Sie auf der Internetseite www.masterplan.rlp.de