BÖHL-IGGELHEIM – Tötungsdelikt im innerfamiliären Bereich in Böhl-Iggelheim

BÖHL-IGGELHEIM – Tötungsdelikt im innerfamiliären Bereich in Böhl-Iggelheim

Nachdem ein 28-Jähriger in der Nacht zum Montag (23.02.2026) mehrere Familienmitglieder mit einem Messer angegriffen hatte und hierbei seine 36-jährige Schwester leicht, seinen 35-jährigen Bruder schwer und seine 64-jährige Mutter tödlich verletzte, dauern die intensiven und umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zum Tatablauf und den Hintergründen weiter an.

Der 28-jährige Tatverdächtige wurde durch polizeilichen Schusswaffengebrauch schwer verletzt und befindet sich weiter in stationärer Behandlung. Nach derzeitigem Ermittlungsstand alarmierte die Schwester des Tatverdächtigen kurz nach Mitternacht über Notruf die Polizei. Als die ersten Einsatzkräfte wenige Minuten später am Tatort eintrafen, waren die Schwester und der schwerverletzte Bruder bereits aus dem Haus geflüchtet. Als die Polizeikräfte das Haus betraten, wirkte der Tatverdächtige offenbar noch aktiv mit dem Messer auf die im Eingangsbereich des Hauses am Boden liegende 64-Jährige ein. Er wurde zunächst aufgefordert, das Messer fallenzulassen. Als er der Aufforderung nicht nachkam, schossen die Polizeikräfte nach Androhung mit ihrer Dienstwaffe auf den 28-Jährigen, um den vermutlichen Angriff auf seine Mutter zu beenden.

Der Tatverdächtige wurde am Dienstag (24.02.2026) im Krankenhaus dem Haftrichter vorgeführt. Der eröffnete ihm den auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal ergangenen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags, setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete Haftfortdauer an. Der Beschuldigte machte zur Sache keine Angaben. Er wird bis zu seiner Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt durch Justizbeamte im Krankenhaus bewacht.

Der Leichnam der 64-jährigen Getöteten wurde ebenfalls am Dienstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion erlitt das Opfer multiple Stich- und Schnittverletzungen. Als todesursächlich kann der durch die Verletzungen bedingte Blutverlust angenommen werden. Quelle Polizei

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