BGH sprach Hells Angel Karl Heinz B. frei
KARLSRUHE – Hells Angel frei gesprochen –
Das Landgericht Koblenz hatte den Hells Angel Kalli B. aus Anhausen im Februar noch zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Einen Warnschuss hätte er abgeben müssen, so damals die Koblenzer Richter. Nun entschied der BGH. Das Mitglied der „Hells Angels” habe auf den hinter einer Haustüre verdeckt stehenden Polizisten in irrtümlich angenommener Notwehr geschossen. Deshalb sei ein Warnschuss nicht nötig gewesen. Dem Koblenzer Landgericht zufolge hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Tattag versucht, die Haustür des Rockers aufzubrechen. Karl Heinz B. habe aber angenommen, dass verfeindete Bandidos ihn, wie angekündigt, töten wollten. Da die Polizei auf seinen Zuruf „Verpisst Euch!” nicht reagierte, habe er mit seiner Pistole durch die Tür geschossen, ohne Warnschuss. Unglücklicherweise war die Kugel am Armausschnitt der Schutzweste des Polizisten eingedrungen und hatte ihn getötet. Nach Urteil des BGH handelte der Rocker in irrtümlicher Notwehr. Da er von höchster Lebensgefahr ausgegangen ist, sei es ihm „nicht zuzumuten” gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampfposition” so zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten, befanden die Karlsruher Richter. Scharf kritisiert wurde das Urteil von der Polizeigewerkschaft. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft in Rheinland-Pfalz, Werner Kasel, äußerte sich vor der Presse; „Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich.“ (mabe)