Betrunkener Autofahrer wollte sich der Dienstwaffe bemächtigen

Ein 42jähriger Deutschrusse aus der Verbandsgemeinde Dierdorf hatte mit 2,05 Promille seinen Blutalkoholspiegel deutlich erhöht und in diesem Zustand den Wagen seiner Frau gefahren. Das allerdings nicht nur mit übermäßig viel Promille im Blut sondern auch noch ohne Fahrerlaubnis. Er besitzt als keinen gültigen Führerschein zum Fahren von Kraftfahrzeugen. Seine Fahrt wurde nicht durch die Beamten gestoppt sonder durch einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Beim Unfall zog er sich Verletzungen zu die eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machten. Wenig später ersuchte das Krankenhauspersonal telefonisch um polizeiliche Unterstützung, da der Mann randalierte und den Ablauf im Krankenhaus erheblich störte. Als die Beamten eintrafen war die Wundbehandlung abgeschlossen. Der Delinquent wurde aus dem Krankenhaus geführt und Platzverweis erteilt. Mit einer ruckartigen Bewegung griff er an die im Holster befindliche Dienstwaffe einer Polizeibeamtin. Die allerdings hatte den deutlichen Ruck nach Oben in den Holsterbereich rechtzeitig bemerkt. Der Angreifer wurde überwältigt und fixiert. Die Einsatzsituation war zu diesem Zeitpunkt hochgefährlich und wurde nur aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte die Waffe nicht an sich nehmen konnte, ohne größeres Schadensausmaß geklärt.