ALTENKIRCHEN – Sperrungen und Parkverbote während des Altenkirchener Karnevalsumzuges am 2. März 2025

ALTENKIRCHEN – Sperrungen und Parkverbote während des Altenkirchener Karnevalsumzuges am 2. März 2025

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld informiert über die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Sonntag, 2. März 2025 in Altenkirchen. Während des Karnevalsumzuges sind weite Teile der Innenstadt für den gesamten Verkehr gesperrt. Von der Sperrung betroffen, sind folgende Straßen bzw. Teilbereiche:

ab 11:30 Uhr: Hochstraße (teilweise); Rathausstraße; Siegener Straße

ab 13:45 Uhr: Bachstraße; Bahnhofstraße; Kölner Straße; Koblenzer Straße; Konrad-Adenauer-Platz; Kumpstraße (teilweise); Quengelstraße; Schulstraße; Wiedstraße (teilweise); Wilhelmstraße; Ziegelweg

Umleitungsempfehlung: Bitte nutzen Sie zur Umfahrung der Kölner Straße (Bundesstraße 8) die sogenannte Umgehungsstraße (Bundesstraßen 256 / 414). Aus Richtung Puderbach kommend, weichen Sie bitte, zur Umfahrung der Koblenzer Straße (Landesstraße 267), auf die Landesstraße 265 (Richtung Wahlrod) aus.

Entlang der Umzugsstrecke und auf den innerörtlichen Umleitungsstrecken sind im Veranstaltungszeitraum Haltverbote angeordnet. Bitte beachten Sie diese im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Nach Beendigung der Feierlichkeiten wird die Umzugsstrecke gereinigt. Je nach Witterung und Verschmutzungsgrad nimmt die Reinigung einige Zeit in Anspruch. Die gesperrten Streckenabschnitte werden nach Abschluss der Reinigungsmaßnahmen wieder für den Verkehr freigegeben.

In der Vergangenheit wurden widerrechtlich Absperrungen beiseitegeschoben und die Veranstaltungsstrecke noch vor Beendigung der Reinigung befahren. Dies behindert bzw. verzögert nicht nur die Reinigungsarbeiten, sondern gefährdet insbesondere Personen, die z. B. durch das Hochschleudern von Glasscherben oder kleinen Flaschen beim Überfahren Verletzungen davontragen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen sowie das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

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