ALTENKIRCHEN – DGB fordert mehr Inklusion: Viel zu wenige Menschen mit Behinderungen in Unternehmen im Landkreis Altenkirchen
ALTENKIRCHEN – DGB fordert mehr Inklusion: Viel zu wenige Menschen mit Behinderungen in Unternehmen im Landkreis Altenkirchen
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert Axel Karger, Vorsitzender des DGB-Kreisverbands Altenkirchen, eine deutlich stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung.
„Die empirischen Befunde zeigen, dass der Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderungen nach wie vor eher ausschließt“, erläutert Axel Karger. „Neben strukturellen Barrieren beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung zeigt sich insbesondere bei Arbeitsplatzverlust ein deutlich erschwerter Wiedereinstieg – trotz überdurchschnittlicher Qualifikation.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Unternehmen dazu auf, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endlich ernst zu nehmen. Dabei stehen Arbeitgebern zahlreiche Unterstützungsinstrumente zur Verfügung – etwa Lohnkostenzuschüsse, die Finanzierung barrierefreier Arbeitsplätze oder die fachliche Begleitung durch spezialisierte Dienste. Dennoch zeigen sich viele Unternehmen weiterhin zurückhaltend.
„Weder fehlende Rampen noch Vorurteile dürfen den Weg zur Inklusion blockieren.“, so Karger weiter.
Um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirkungsvoll umzusetzen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu stärken, setzt sich der DGB unter anderem für barrierefrei gestaltete Arbeitsstätten, eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen sowie für einen gesetzlichen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung ein. Letzteres erleichtere nicht nur die Rückkehr betroffener Beschäftigter, sondern helfe auch Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu halten.
Aktuelle Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Im Landkreis Altenkirchen liegt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter bei nur 3,9 Prozent – und damit unter der gesetzlichen Quote von fünf Prozent. Während private Arbeitgeber lediglich 3,7 Prozent erreichen, liegt der Anteil im öffentlichen Dienst bei 4,8 Prozent. Besonders alarmierend: Von den 287 beschäftigungspflichtigen Unternehmen (mit mehr als 20 Mitarbeitenden) erfüllten im Jahr 2023 insgesamt 57,8 Prozent die Beschäftigungspflicht nur teilweise oder gar nicht.