MdB Erwin Rüddel (CDU) zum auf den Weg gebrachten Versorgungsstärkungsgesetz.

Personen - Politik Erwin-RüddelBERLIN – „Gute medizinische Versorgung darf auch künftig keine Frage des Wohnorts sein!“ –  „Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ein wichtiges Vorhaben auf den Weg gebracht, um ausreichend Ärzte im ländlichen Raum anzusiedeln und die medizinische Versorgung insgesamt umfassend zu stärken“, erklärt MdB Erwin Rüddel (CDU). „Das wird nicht zuletzt unserer Region und damit auch dem Landkreis Altenkirchen unmittelbar zugutekommen“, fügt der Gesundheitspolitiker hinzu.

Um mehr Ärzte aufs Land zu bringen, sieht das neue Gesetz unter anderem finanzielle Anreize bei den Zulassungskosten oder bei der Vergütung vor. Zudem sollen durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in medizinischen Versorgungszentren wieder mehr Landärzte gewonnen werden. Dagegen soll in überversorgten Gebieten eine Praxis künftig nur nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten sinnvoll ist.

„Gute medizinische Versorgung darf keine Frage des Wohnorts sein. gerade in unserem ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um dauerhaft eine hoch qualifizierte Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten“, betont Rüddel. „Deshalb werden künftig Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet. Terminservicestellen verhelfen zu einem baldigen Facharzttermin. Ist eine Operation geplant, können sich Krankenversicherte eine zweite Meinung einholen. Denn Patientinnen und Patienten sollen sich künftig darauf verlassen können, dass nur solche Operationen durchgeführt werden, die medizinisch notwendig sind“, erläutert der Abgeordnete.

Im Einzelnen verweist Gesundheitspolitiker Rüddel auf folgende Neuerungen: Wer einen Termin beim Facharzt benötigt, kann sich künftig an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Können die Servicestellen Patientinnen und Patienten nicht an eine geeignete Praxis vermitteln, wird es einen Behandlungstermin in einer Krankenhausambulanz geben. Pflegebedürftige Und Menschen mit Behinderungen werden zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Vorsorge in Anspruch nehmen können. Krankenhäuser können künftig mehr Patientinnen und Patienten ambulant behandeln. Praxisnetze und Medizinische Versorgungszentren werden gefördert.

Kommunen können durch Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten. Für die allgemeinärztliche Weiterbildung steht künftig mehr Geld zur Verfügung. Davon profitieren vor allem die Hausärzte. Der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wird besser verzahnt. Krankenhäuserkönnen dann bereits bei der Entlassung notwendige Medikamente verordnen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Damit soll dauerhaft eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe sichergestellt werden. Schließlich wird mit dem Gesetz ein Innovationsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro geschaffen, befristet auf vier Jahre. Von 2016 bis 2019 werden jährlich innovative Versorgungsprojekte gefördert.

„In der Summe werden diese Maßnahmen entscheidend dazu beitragen, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Das ist gerade mit Blick auf eine alternde Gesellschaft und mit Blick auf die Struktur unserer Region von großer Bedeutung. Deshalb begrüße ich nachdrücklich die Entscheidung des Bundeskabinetts, denn sie dient auch ganz direkt und konkret der Lebensqualität in meinem Wahlkreis“, bekräftigt Rüddel.

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