Neue Regeln ab November: Was sich für Verbraucher jetzt ändert

Deutschland. Im November treten einige neue Regelungen in Kraft, außerdem stehen wichtige Fristen an. Verbraucher sollen beim Kauf auf Raten besser geschützt werden, die Deutsche Bahn bietet wieder ein Familienticket an und Autofahrer sollten ihre Versicherung überprüfen. Auch bei der Steuer und bei neuen Automodellen gibt es Änderungen.

Mehr Schutz beim Kauf auf Raten

Ab dem 20. November gelten strengere Regeln für Verbraucherkredite. Sie betreffen auch viele Angebote, bei denen Kunden Waren sofort erhalten, aber erst später oder in mehreren Raten bezahlen.

Künftig müssen Anbieter bei mehr Kreditangeboten prüfen, ob Kunden die Zahlungen voraussichtlich leisten können. Auch die Informationspflichten werden erweitert. Damit sollen Verbraucher besser vor Überschuldung geschützt werden.

Familienticket der Bahn kehrt dauerhaft zurück

Ab dem 1. November bietet die Deutsche Bahn ihr Familienticket wieder dauerhaft an. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen gemeinsam eine Hin- und Rückfahrt im Fernverkehr unternehmen. Sitzplatzreservierungen sind bereits enthalten.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 15 Jahren mitreist. Höchstens zwei Personen dürfen 15 Jahre oder älter sein.

Für Familien aus der Region ist besonders der Unterschied zwischen Fern- und Nahverkehr wichtig. Wer beispielsweise am ICE-Bahnhof Montabaur startet, kann das Angebot im Fernverkehr nutzen. Wird zusätzlich ein Regionalzug benötigt, kostet das Ticket für die gesamte Hin- und Rückfahrt 143,99 Euro.

Das Familienticket ist seit dem 26. Oktober buchbar. Die Buchung muss spätestens zwei Tage vor Reisebeginn erfolgen.

Kfz-Versicherung: Neue Einstufung im Kreis Altenkirchen

Für viele Autofahrer endet am 30. November die reguläre Kündigungsfrist ihrer Kfz-Versicherung. Wer zum Jahreswechsel wechseln möchte, sollte deshalb rechtzeitig die Angebote vergleichen. Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte Laufzeit, denn nicht jede Versicherung endet am 31. Dezember.

Interessant sind dabei auch die neuen Regionalklassen für 2027. Im Kreis Altenkirchen verbessert sich die Einstufung sowohl bei der Kfz-Haftpflicht als auch bei der Vollkaskoversicherung um jeweils eine Klasse. Die Haftpflicht sinkt von Klasse 6 auf 5, die Vollkasko von Klasse 5 auf 4.

Im Westerwaldkreis sowie im Landkreis und in der Stadt Neuwied bleiben die entsprechenden Einstufungen unverändert.

Eine bessere Regionalklasse bedeutet allerdings nicht automatisch einen niedrigeren Beitrag. Auch Fahrzeugtyp, Fahrleistung und andere Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag.

Steuerfreibeträge für 2027 beantragen

Ab dem 1. November können Arbeitnehmer einen Lohnsteuerfreibetrag für 2027 beantragen. Das kann sich beispielsweise bei hohen Fahrtkosten zur Arbeit oder anderen größeren steuerlich absetzbaren Ausgaben lohnen.

Wird der Freibetrag berücksichtigt, fällt bereits beim monatlichen Gehalt weniger Lohnsteuer an. Der Antrag kann beim Finanzamt oder online über ELSTER gestellt werden.

Wer noch einen Freibetrag für das laufende Jahr 2026 beantragen möchte, hat dafür bis zum 30. November Zeit.

Neue Abgasnorm für Autos

Am 29. November beginnt die Einführung der europäischen Abgasnorm Euro 7. Sie gilt zunächst für neue Pkw-Modelle, die erstmals eine Typgenehmigung erhalten.

Die Vorschriften betreffen neben dem Schadstoffausstoß auch den Abrieb von Bremsen und die Haltbarkeit von Batterien in Elektroautos. Die bisherigen Grenzwerte für viele Abgasschadstoffe bleiben zunächst bestehen.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich dadurch nichts. Erst ab November 2027 müssen grundsätzlich alle neu zugelassenen Pkw die neuen Anforderungen erfüllen.

Quellen: Bundesregierung, Deutsche Bahn, ADAC, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Finanzverwaltung und Umweltbundesamt.

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