RHEINLAND-PFALZ – Weiterbildung wirkt – Ministerrat bringt Landesbildungszeitgesetz auf den Weg

RHEINLAND-PFALZ – Weiterbildung wirkt – Ministerrat bringt Landesbildungszeitgesetz auf den Weg – Arbeitsministerin Schall – „Wichtiger Impuls für Fachkräfteentwicklung und ehrenamtliches Engagement“

Der Ministerrat hat dem Entwurf für ein neues Landesbildungszeitgesetz (LBZG) zugestimmt und damit den Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren freigemacht. Mit diesem Schritt setzt Rheinland-Pfalz einen wichtigen Impuls für lebenslanges Lernen, Fachkräfteentwicklung und ehrenamtliches Engagement.

„Mit dem neuen Landesbildungszeitgesetz schaffen wir klare, moderne und praxisgerechte Rahmenbedingungen für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz“, erklärte Arbeitsministerin Dörte Schall in Mainz. „Wir stellen sicher, dass Menschen ihre beruflichen, gesellschaftspolitischen und ehrenamtlichen Kompetenzen weiterentwickeln können und zwar egal, ob sie sich in Präsenz oder online weiterbilden. Damit tragen wir nicht nur zur Stärkung unserer Fachkräfte in Zeiten des Wandels bei, sondern unterstützen auch das bürgerschaftliche Engagement in unserem Land. Denn von kontinuierlichem Lernen und Ehrenamt profitieren wir alle, Beschäftige, Wirtschaft und Gesellschaft.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Qualifizierungen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten künftig als Bildungszeitveranstaltungen anerkannt werden und dabei auch digitale Formate einbezogen werden. Darüber hinaus werden Regelungen zu Fristen, zum Anspruch bei Schichtarbeit und zur zeitlichen Gestaltung von Weiterbildungsmaßnahmen klarer und praxistauglicher formuliert. Redaktionelle und inhaltliche Anpassungen sorgen nun dafür, dass die Vorschriften verständlicher und konsistenter sind.

„Die persönliche und berufliche Entwicklung durch Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Landesbildungszeitgesetzes zu fördern, ist eine Investition in die Zukunft“, betonte Arbeitsministerin Schall. „Durch die Stärkung des gesetzlich verankerten Anspruchs auf Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken werden wichtige Weichen gestellt, damit die Menschen in unserem Land den Herausforderungen des Wandels begegnen können.“

Unterstützung für Unternehmen und das Ehrenamt

Die Landesregierung wird kleine und mittlere Unternehmen dabei weiterhin finanziell unterstützen, wenn sie ihre Beschäftigten bei Lohnfortzahlung für Bildungsmaßnahmen freistellen. Die maximale Freistellungsdauer von zehn Arbeitstagen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bleibt unverändert. „Mit der Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes, das nun als Landesbildungszeitgesetz weitergeführt wird, setzen wir die Ziele aus dem Koalitionsvertrag konsequent um, hin zu einer zukunftsfähigen und modernen Weiterbildung. Gleichzeitig stärken wir das ehrenamtliche Engagement, das für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist und von dem auch der jeweilige Arbeitgeber oder die jeweilige Arbeitgeberin profitiert“, so Schall abschließend.

Das Bildungsfreistellungsgesetz aus dem Jahr 1993 regelt den Rechtsanspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen bei Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts. Mit der Novellierung und dem Neuerlass als Landesbildungszeitgesetz werden insbesondere der Geltungsbereich auf Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten erweitert und die Anerkennungsmöglichkeit digitaler und hybrider Veranstaltungsformate berücksichtigt, um die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Rheinland-Pfalz zu erhöhen und zu fördern.

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