RHEINLAND-PFALZ – Menschen mit Behinderungen – „Nichts über uns, ohne uns“

RHEINLAND-PFALZ – Menschen mit Behinderungen – „Nichts über uns, ohne uns“ – Landesbehindertenbeauftragte Kubica fordert gemeinsam mit Bundes- und Länderbeauftragten zu wirksamer Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf

Auf dem 69. Treffen der Konferenz der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben diese unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation und des Deutschen Instituts für Menschenrechte am 22. und 23. Mai 2025 in Mainz zentrale Themen der Partizipation von Menschen mit Behinderungen behandelt.

Dazu fordert die rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte, Ellen Kubica: „Partizipation darf nicht unter den Tisch fallen. Gelebte Demokratie bedeutet die Teilhabe von Menschen an Entscheidungsprozessen, die ihre Lebenswelt beeinflussen.“

Jürgen Dusel, geschäftsführender Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betont: „Erst dann, wenn Menschen mit Behinderungen von Anfang an in politische Entscheidungen einbezogen werden, können wir von der Partizipation sprechen, die ihnen laut UN-Behindertenrechtskonvention zusteht. Dazu brauchen wir mehr Menschen mit Beeinträchtigungen, die in unseren Parlamenten auf kommunaler, Landes- wie Bundesebene Verantwortung übernehmen können. Doch die Strukturen im politischen Ehrenamt sind nicht barrierefrei. Deshalb brauchen wir einen verlässlichen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die sich auch ehrenamtlich in ihrer Kommune oder ihrem Kreisverband engagieren wollen.“

Die Beauftragten rufen Verantwortungsträgerinnen und -träger auf allen politischen Ebenen dazu auf, Strukturen zu schaffen, die diskriminierungsfrei und umfassend, inklusive Partizipation für alle Menschen möglich machen: „An vielen Orten leistet die Beteiligung einen unschätzbaren Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es braucht nun klare Standards, die gute Praxis in die Breite tragen und sicherstellen“, erklärt Ellen Kubica.

In ihrer gemeinsamen „Mainzer Erklärung“ fordert sie mit den Beauftragten der Länder:

  1. Partizipation auf allen Ebenen umsetzen

Partizipation braucht verbindliche Regelungen auf allen politischen Entscheidungsebenen. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache und beanspruchen zu Recht, dass keine Entscheidungen ohne Beteiligung über sie getroffen werden. „Nichts über uns, ohne uns“ muss zum systematischen Standard politischer Beteiligungsstruktur werden. Damit mehr Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen in der Politik vertreten und ihre Expertise einbringen können, ist ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Assistenz auch bei einem ehrenamtlichen Engagement nötig. Auch der Einsatz von Beauftragten oder Beiräten für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder gemeinsam erstellte Aktionspläne, die nicht nur in öffentlichen, sondern auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie der Wirtschaft oder den Kirchen eingesetzt werden, sind gute Beispiele für eine gelingende Beteiligung.

  1. Anforderungen wirksamer Partizipation sicherstellen

Um Partizipation zu gewährleisten müssen Sitzungen und Beteiligungsformate umfassend barrierefrei sein, Aufwandsentschädigungen und Assistenzleistungen ebenso wie ehrenamtliche Organisationen hinreichend ausfinanziert sein.

  1. Partizipation muss alle mitnehmen

Personengruppen, die besonders große Teilhabebarrieren haben wie zum Beispiel Personen mit hohem Unterstützungsbedarf oder junge Menschen mit Behinderungen bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit bei der Entwicklung von Beteiligungsformaten und -strukturen. Projekte, die Menschen mit Behinderungen in ihrem Engagement unterstützen und stärken, müssen entsprechend finanziell gefördert werden.

Aufgrund des erheblichen Optimierungsbedarfs und der aktuellen politischen Lage betonen die Beauftragten, dass sich alles politische Handeln an der Umsetzung der UN-BRK orientieren muss, und rufen die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Gemeinden angesichts der klaren Sprache der Staatenprüfung dazu auf, voranzugehen und Partizipation entschieden umzusetzen.

Auch 16 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen in Deutschland noch immer unzulänglich. Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte stellte in ihrem Parallelbericht zum 2./ 3. Staatenprüfverfahren im Juli 2023 fest: „Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen an politischen Prozessen wird den Maßstäben der Konvention weiterhin nicht gerecht. Die Bereitschaft, politische Verfahren partizipativ zu gestalten, ist unterschiedlich stark ausgeprägt und es fehlt ein flächendeckendes Bewusstsein für den Umfang des Partizipationsgebots der UN-BRK. Stimmen von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern werden nicht prioritär gehört. So werden insbesondere Kinder mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen in vulnerablen Lebenslagen weiterhin kaum beteiligt.“

Im Rahmen der Staatenprüfung empfahl der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere forderte er Beteiligungsverfahren institutionell stärker abzusichern, die Fähigkeiten von Organisationen von Menschen mit Behinderungen sich zu beteiligen, zu stärken, Barrierefreiheit sicherzustellen und Partizipation von Frauen mit Behinderungen besser zu erforschen. Foto: ©MASTD

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