MICHELBACH – Störung von Rettungsmaßnahmen durch eine Drohne auf der B 8
MICHELBACH – Störung von Rettungsmaßnahmen durch eine Drohne auf der B 8
Im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme am 01. Mai 2025 auf der B 8 zwischen den Ortschaften Michelbach und Gieleroth behinderte eine Drohne den Einsatz eines Rettungshubschraubers. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der Polizei handelte es sich um eine größere Drohne mit den geschätzten Maßen von 50x50cm. Die Drohne war mit vier Rotoren ausgestattet, videografierte augenscheinlich den Rettungseinsatz und hielt sich zirka 20 Minuten im Luftraum über der Unfallstelle auf. Vor diesem Hintergrund wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gem. § 315 StGB gegen den Täter eingeleitet. Die Polizei RLP verfügt grundsätzlich über technische Möglichkeiten, um unter anderem eine Drohne zur Landung zu zwingen. Dies bedarf jedoch eines gewissen zeitlichen Vorlaufs, der im aktuellen Fall nicht gegeben war. Quelle: Polizei – Foto: Archiv BK