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REGION – Steuerentlastung bei Innovationsvorhaben: So profitieren Unternehmen von der Forschungszulage

Veröffentlicht am 11. November 2024 von wwa

REGION – Steuerentlastung bei Innovationsvorhaben: So profitieren Unternehmen von der Forschungszulage – Wirtschaftsförderungen laden zu Online-Veranstaltung ein

Seit 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Kraft, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anzuregen. Die sogenannte Forschungszulage ermöglicht es, vor allem Kosten für eigenes Personal und externe Aufträge bei Tätigkeiten im Bereich FuE steuerlich abzugsfähig oder erstattungsfähig zu machen. Bei Anerkennung der FuE-Tätigkeiten besteht sogar ein rechtlicher Anspruch auf die Zulage. Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Mit dem im Frühjahr dieses Jahres verabschiedeten Wachstums-chancengesetz wurden die Vorteile der Forschungszulage weiter gesteigert, besonders für kleine und mittlere Unternehmen.

Welche Chancen die Forschungszulage Unternehmen bietet und wie die Beantragung abläuft, darüber informiert Fördermittelberater Udo Heidenreich (Geschäftsführer der Dr. Oser Technologieberatung GmbH, Köln) in einer etwa einstündigen Online-Veranstaltung aus der Reihe „Zukunftsforum“. Hierzu laden die Wirtschaftsförderungen der drei Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis ein. Die Online-Veranstaltung findet statt am Dienstag, 26. November, 10 Uhr. Heidenreich wird u. a. darauf eingehen, welche Voraussetzungen zur Anerkennung eines Vorhabens erfüllt sein müssen, wie die Regelungen im Einzelnen aussehen und was bei dem zweistufigen, digitalen Antragsverfahren zu beachten ist. „Vielen Unternehmen sind die mit der Forschungszulage einhergehenden Möglichkeiten gar nicht bekannt“, so der Hinweis der Wirtschaftsförderer der drei Landkreise Lars Kober (Altenkirchen), Harald Schmillen (Neuwied) und Katharina Schlag (Westerwaldkreis). „Zum Beispiel kann die Forschungszulage auch noch rückwirkend beantragt werden, bis Ende dieses Jahres noch für das Jahr 2020.“

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte umsetzen oder dies andenken. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich bis Freitag, den 22. November, anmelden bei Iris Scharenberg-Henrich (Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen, E-Mail: iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de). Nach erfolgter Anmeldung wird der Zugangslink versendet.