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BRD – Künstliche Intelligenz – Gefahr oder Hilfe für literarische Übersetzung?

Veröffentlicht am 26. Juli 2024 von wwa

BRD – Künstliche Intelligenz – Gefahr oder Hilfe für literarische Übersetzung? – Deutsche, Franzosen und Polen diskutieren über Literatur und KI

Am 16. und 17. Juli 2024 trafen auf Einladung der Stiftung Genshagen Literaturübersetzer aus Deutschland, Frankreich und Polen mit Experten und Wissenschaftlern aus verschiedenen Bereichen zusammen, um über den Einsatz von künstlicher Intelligenz in literarischen Übersetzungen zu sprechen. Ethische, ästhetische und juristische Aspekte der Nutzung von KI sowie Risiken, Chancen und Auswirkungen dieses sich rasant verbreitenden Phänomens wurden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.

Dr. Michael Seemann, Kultur- und Medienwissenschaftler, thematisierte das Verhältnis zwischen Demokratie und künstlicher Intelligenz. Er kritisierte den Lobbyismus von privaten außereuropäischen Konzernen in der EU und warnte vor Macht- und Kapitalkonzentration in den Händen weniger Machthaber und Unternehmen, die zu stetig zunehmenden Abhängigkeiten führten.

Prof. Dr. Peter Kirchschläger, Leiter des Instituts für Sozialethik ISE an der Universität Luzern, wies darauf hin, dass die sog. künstliche Intelligenz keine Intelligenz, keine Intuition und keine Moral habe. Mit ihren rechnerischen Fähigkeiten und ihrem außerordentlichem Lerntempo stellten die KI-Systeme eine Bedrohung für die Menschenrechte und die Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen dar. Daher plädierte er dafür, eine internationale Agentur für datenbasierte Systeme (IDA) bei der UNO zu schaffen, um Zulassungsprozesse auf dem KI-Markt zu steuern und zu regeln.

Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht, erklärte, dass ihre Initiative nicht nach Verboten, sondern nach Regeln für die generative KI strebe. Urheber und Künstler forderten Transparenz und Lizenzierung. Sie stellte den im Dezember 2023 ins EP eingebrachten Vorschlag für den AI-Act der EU vor, für den sich die Initiative eingesetzt hat. Er wird im August 2024 in Kraft treten.

Jonathan Pukas, Jurist bei NORDEMANN Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, sagte, dass das Urheberrecht in Deutschland und in der EU vom menschenzentrierten Verständnis ausgehe und der Werkschutz menschliches Schaffen erfordere. Aktuell gebe es jedoch im Urheberrecht mehrere offene Rechtsfragen; um mehr Klarheit zu schaffen, bedürfe es einer Rechtsänderung oder Rechtsprechung des EuGH.

Nach Claudia Hamm, Literaturübersetzerin und Autorin, seien Wortfolgen keine Sprache. Menschen kreierten Texte, Maschinen bildeten rechnerisch erzeugte Wortfolgen, in denen etliche Aspekte der Sprache nicht berücksichtigt würden. In Wortfolgen würde Leben aus den Texten gelöscht, in der Literatur suche man dagegen Lebendigkeit. Wenn mit Hilfe der KI übersetzt würde, beschäftigte man sich mit der Maschine, nicht mit Personen und nicht mit dem Übersetzen.

Prof. Dr. Steffen Eger, Leiter der Natural Language Learning Group (NLLG) an der Universität Mannheim, stellte sein aktuelles Forschungsexperiment zum Testen der Large Language Models in der literarischen Übersetzung vor. Diese Modelle würden immer besser, je größer man sie mache und je intensiver man sie trainiere, auch wenn es für Menschen enttäuschend sei.

Heide Franck, Literaturübersetzerin vom Projekt Kollektive Intelligenz, und Claudia Jürgens, freie Lektorin und Herausgeberin, präsentierten ihre Erfahrungen beim Übersetzen und Lektorieren von Texten, die mit Hilfe von KI entstehen. Laurynas Vaičiūnas, Direktor des Jan Nowak-Jeziorański Kollegiums für Osteuropa, plädierte für mehr Solidarität in der gesamten Branche.

Mehrere Fragen zum Verhältnis Mensch und KI, die von Teilnehmern vorgestellt und diskutiert wurden, blieben offen und werden von der Stiftung Genshagen in der Zukunft erneut aufgegriffen.