Die Freie Wählergruppe der Verbandsgemeinde Altenkirchen besuchte die Rettungswache in Altenkirchen um sich über die Tätigkeiten des DRK Kreisverbandes und der Rettungswache zu informieren
Die Freie Wählergruppe der Verbandsgemeinde Altenkirchen besuchte die Rettungswache in Altenkirchen um sich über die Tätigkeiten des DRK Kreisverbandes und der Rettungswache zu informieren. Der stellvertretende Kreisvorsitzende des DRK, Dr. Peter Enders, begrüßte die FWG Mitglieder und freute sich über das Interesse der Kommunalpolitiker, die Arbeit des DRK vor Ort kennen zu lernen. Kreisgeschäftsführer Alfons Lang stellte kurz und knapp das umfangreiche Angebot vor, das auch sehr viele Leistungen im sozialen Bereich beinhaltet. Hierbei wurde schnell klar, dass das DRK nicht nur Aufgaben im Rettungsdienst und beim Krankentransport übernimmt, sondern an vielen Stellen des sozialen Lebens eine tragende Rolle spielt. Ob Pflegedienst, Blutspenden, Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen, Kleiderkammer, Hausnotruf usw., die Arbeit ist vielfältig und bewundernswert. Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Freiwillige und über 10.000 Fördermitglieder machen dies alles erst möglich.
Dr. Enders erläuterte ausführlich die Situation im Rettungsdienst an Hand der gesetzlichen Vorgaben und der realen Situation im Alltag. Dabei war festzustellen, dass der Rettungsdienst und die Krankentransporte optimal abgewickelt werden können, da ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal vorhanden ist und der Fahrzeugpark den aktuellen Anforderungen gerecht wird. Die Gewinnung von Freiwilligen als Nachfolger für die Zivildienstleistenden befindet sich ebenfalls auf gutem Wege. Sorgen bereitet der Notarztdienst, was auch in den letzten Wochen Gegenstand von Pressemeldungen war.
Daher geriet die Notarztsituation im Landkreis Altenkirchen zum zentralen Thema in der folgenden Diskussionsrunde, da in mehreren Bereichen Missverhältnisse zwischen den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Vorgehensweisen festgestellt wurden. Die Krankenhäuser sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte als Notärzte zur Verfügung zu stellen. Der Begriff der Leistungsfähigkeit ist weder gesetzlich noch vertraglich geregelt. Die Dienstplangestaltung obliegt also den Krankenhäusern selbst. Hier wird entschieden, ob, wer und wann am ärztlichen Notarztdienst teilnimmt. Die Rettungsleitstelle, die organisatorisch für den Notarztdienst verantwortlich ist, hat darauf keine Einflussmöglichkeit, denn vertragliche Vereinbarungen bestehen nicht. Aufgrund der verhältnismäßig vielen Abmeldungen vom Notarztdienst im Vergleich zu anderen Notarztstandorten ist zu schließen, dass bei den Krankenhäusern des Kreises trotz gewissen Ärztemangels sehr schnell und effektiv im Bereich des Notarztpersonals nachgebessert werden muss. Darüber hinaus ist eine Mitwirkung von niedergelassenen oder freiberuflich tätigen Ärzten möglich und wird auch praktiziert. Die Gewinnung von Ärzten scheitert oft jedoch an der derzeitigen Vergütung von 25 Euro pro Stunde, die nicht gerade als lukrativ zu bezeichnen ist. Eine Angleichung der Verhältnisse im Land ist dringend erforderlich. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der im Notarztdienst erforderliche Finanzausgleich auf Landesebene gefordert. Es ist nicht nach zu vollziehen, warum im gesamten sonstigen Rettungsdienst ein Finanzausgleich wegen unterschiedlicher Ausgangssituation (Stadt/Landgefälle) vorgenommen wird, im Notarztdienst dieses aber nicht erfolgt, obwohl das Stadt/Landgefälle hier noch viel gravierender ist. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen, so die Informationen Seitens des DRK.
Alle Gesprächsteilnehmer waren sich abschließend einig, dass zum einen der Druck auf die Verantwortlichen erhöht werden muss, um möglichst schnell Verbesserungen im Notarztdienst zu erreichen, zum anderen muss allen Beteiligten klar sein, dass der qualifizierte, zeitnahe Notarztdienst nur erhalten werden kann, wenn mehr finanzielle Mittel zur Gewinnung von speziell, medizinisch ausgebildeten Notärzten zu Verfügung gestellt werden. Alle politischen Kräfte sollten ab sofort zusammenwirken, um kurzfristig eine sehr effektive Übergangslösung herbeizuführen. Langfristig muss ein rechtlich, vertraglich, qualitativ hochwertiges Notarztsystem im gesamten Lande Rheinland-Pfalz aufgebaut werden.