Hygienestandards werden entscheidend verbessert

Rüddel fordert „verantwortlichen und sachgerechten Einsatz von Antibiotika. „Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die Hygienestandards in den deutschen Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen entscheidend verbessert“, erklärt MdB Erwin Rüddel (CDU) anlässlich der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Weiter sagte Rüddel: „Durch das Gesetz verpflichten wir die Bundesländer, Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Der Standard der Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht. Zugleich stellen wir sicher, dass sich Patientinnen und Patienten künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen können. Die Krankenhäuser müssen Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Das stärkt die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger.“ Das Gesetz sieht einen Expertenrat für sachgerechte Antibiotika-Therapie vor, der den Ärztinnen und Ärzten Empfehlungen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie geben wird. In diesem Zusammenhang hob Rüddel hervor: „Die Universität Münster, die den Erreger der EHEC-Epedemie identifiziert hat, hat gleichzeitig festgestellt, dass er resistent ist gegenüber den meisten Antibiotika. Auch das bestätigt uns darin, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. Denn namhafte Experten auf dem Gebiet der Mikrobiologie wollen nicht ausschließen, dass der neue, gefährliche EHEC-Erreger, der uns seit Wochen beschäftigt, auch durch den unsachgemäßen Einsatz von Antibiotika gefördert worden ist.
Wir wissen, dass der Einsatz von Antibiotika bei den Bakterien einen starken Selektionsdruck erzeugt und die Evolution der Keime beschleunigt. Das kann auch im aktuellen Fall geschehen sein.
Wir wissen ferner, dass Patienten im Krankenhaus unter einer Antibiotikatherapie neue Keime gewissermaßen „ausbrüten“ können. Deshalb muss gerade beim Antibiotika-Einsatz künftig verstärkt auf Resistenzen geachtet werden. Das Robert-Koch-Institut wird in Zukunft Empfehlungen zur Antibiotika-Therapie erarbeiten, die den gezielten und rationalen Einsatz vorschreiben. Unabhängig davon fordern wir von Ärzten und Krankenhäusern einen sensibleren Umgang mit Antibiotika. Ein ungeprüftes Verschreiben von Breitbandantibiotika ohne vorherige Prüfung darf es künftig nicht mehr geben.“
Die Pharmaindustrie ermahnte der Gesundheitspolitiker, „sich künftig verstärkt in der Antibiotikaforschung zu engagieren“. Denn, so Rüddel: „Die Pharmaindustrie hat in den vergangenen Jahren die Forschungen nach neuen antibiotischen Substanzen offenbar vernachlässigt. Auf diese Weise laufen wir aber Gefahr, unsere stärkste Waffe im Kampf gegen bakterielle Infektionen zu verlieren.“ Nach vorsichtiger Schätzung von Experten sind in Deutschland durch Klinikinfektionen jährlich zwischen 7.500 und 15.000 Todesfälle zu beklagen, die auf mangelnde Hygiene zurückzuführen sind. Darüber hinaus erkranken schätzungsweise jedes Jahr rund 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen. Nach anderen, durchaus seriösen Schätzungen liegen diese Zahlen sogar noch deutlich höher. Das von der christlich-liberalen Koalition eingebrachte Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird bereits Mitte Juli in Kraft treten. Es bringt entscheidende Verbesserungen mit sich: es kommt spezielles Hygienepersonal in die Krankenhäuser, die Hygiene-Leitlinie des Robert-Koch-Instituts wird verbindlich und es wird jährliche Qualitätsberichte der Krankenhäuser geben. Auch die niedergelassenen Ärzte werden künftig ihren Beitrag zur Verbesserung der Hygiene leisten. Es werden Anreize geschaffen, damit schon im Vorfeld verhindert wird, dass gefährliche Keime in die Krankenhäuser gelangen können. Dafür wird auch die ärztliche Vergütung verbessert. Anfallende Mehrkosten durch das neue Gesetz werden weitgehend dadurch ausgeglichen, die Zahl der Infektionen mit all ihren Folgekosten signifikant reduziert wird. Und eine generelle Verbesserung der Hygiene in den Krankenhäusern ist schließlich auch ein Wert an sich.
Das Gesetz schafft insgesamt mehr Transparenz und mehr Qualität bei Hygiene und Versorgung. Es sichert bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und bedeutet somit eine weitere Stärkung für das international vorbildliche deutsche Gesundheitswesen