59jähriger Unternehmer zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt
KREIS – Gewerbsmäßige Hehlerei im Kreis AK: Unternehmer erhält ein Jahr Freiheitsstrafe. –
Schutzpolizei Betzdorf schloss erfolgreich Ermittlungen ab. Finanzamt ermittelt wegen des Verdachts von Steuerstraftaten. Geschädigte Firma prüft Schadenersatz. In einem durch die Schutzpolizei Betzdorf bearbeiteten umfangreichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen Hehlerei ist jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz vom Amtsgericht Betzdorf ein Strafbefehl ausgestellt worden. Er steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Ein 59jähriger Unternehmer wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Wert des Hehlergutes betrug 200.000 Euro. Zu Anfang war es zunächst nur ein purer Zufall, dass die Sache an die Öffentlichkeit und damit in den Fokus der schutzpolizeilichen Ermittlungen geriet: Durch eine Kommune sollten neue Aktenschränke eingekauft werden. Dass dies aufgrund der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte natürlich so günstig wie möglich erfolgen sollte, versteht sich von selbst. Also entschied man sich für Stahlschränke zweiter Wahl, die kurz später von dem verurteilten Unternehmer auch selbst verkauft wurden.
Nach Auslieferung stellte ein Mitarbeiter der Kommune, der gleichzeitig auch einen Bezug zu der die Stahlschränke produzierenden Firma hatte, fest, dass es sich hier um erst kürzlich ausgelieferte Neuware handelte und nicht um Schränke „zweiter Wahl“. Dennoch lag der Kaufpreis deutlich unter dem regulären Katalogpreis. Nach ersten Recherchen wurde festgestellt, dass bei dem Unternehmer noch eine weitere, größere Anzahl von neuen Schränken zu kaufen waren. Wie dieser in den Besitz der Schränke kam, blieb zunächst im Unklaren.
Die Ermittler der Schutzpolizei Betzdorf trauten während der Durchsuchung des Betriebsgeländes zunächst ihren Augen nicht: In zwei großen Hallen standen hunderte original verpackte Stahlschränke verschiedener Herstellerfirmen. Diese wurden umgehend sichergestellt, einzeln aufgelistet und durch eine Spedition über mehrere Tage aus den Hallen abtransportiert. Der gesamte Verkaufswert der Schränke lag bei über 200.000 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden die noch vorhandenen Schränke den berechtigten Firmen wieder zurückgegeben. Es folgte eine Vielzahl von Vernehmungen der Mitarbeiter und Zeugen. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Unternehmer im Zeitraum etlicher Jahre immer wieder über Mitarbeiter einer Spedition an die Schränke gelangte. Die Ermittlungen ergaben, dass dies in bestimmten Kreisen ein „offenes Geheimnis“ war. Bis zu diesem Zeitpunkt kam dem jetzt verurteilten Unternehmer bis zu jenem verhängnisvollen Verkauf an die Kommune dennoch niemand auf die Schliche. Wie viele Schränke vor dem jetzigen Bekanntwerden bereits verkauft wurden, ließ sich nicht mehr genau feststellen. Im Rahmen der durchgeführten polizeilichen Ermittlungen erfolgte auch eine Mitteilung an die Bauaufsicht, da eine Halle ohne Genehmigung errichtet worden war. Die Verständigung des zuständigen Finanzamtes bezüglich des Verdachts von Steuerstraftaten verstand sich für die Betzdorfer Schutzpolizisten auch von selbst. Diese Ermittlungen dauern noch an.
Schutzpolizei Betzdorf schloss erfolgreich Ermittlungen ab. Finanzamt ermittelt wegen des Verdachts von Steuerstraftaten. Geschädigte Firma prüft Schadenersatz. In einem durch die Schutzpolizei Betzdorf bearbeiteten umfangreichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen Hehlerei ist jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz vom Amtsgericht Betzdorf ein Strafbefehl ausgestellt worden. Er steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Ein 59jähriger Unternehmer wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Wert des Hehlergutes betrug 200.000 Euro. Zu Anfang war es zunächst nur ein purer Zufall, dass die Sache an die Öffentlichkeit und damit in den Fokus der schutzpolizeilichen Ermittlungen geriet: Durch eine Kommune sollten neue Aktenschränke eingekauft werden. Dass dies aufgrund der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte natürlich so günstig wie möglich erfolgen sollte, versteht sich von selbst. Also entschied man sich für Stahlschränke zweiter Wahl, die kurz später von dem verurteilten Unternehmer auch selbst verkauft wurden.
Nach Auslieferung stellte ein Mitarbeiter der Kommune, der gleichzeitig auch einen Bezug zu der die Stahlschränke produzierenden Firma hatte, fest, dass es sich hier um erst kürzlich ausgelieferte Neuware handelte und nicht um Schränke „zweiter Wahl“. Dennoch lag der Kaufpreis deutlich unter dem regulären Katalogpreis. Nach ersten Recherchen wurde festgestellt, dass bei dem Unternehmer noch eine weitere, größere Anzahl von neuen Schränken zu kaufen waren. Wie dieser in den Besitz der Schränke kam, blieb zunächst im Unklaren.
Die Ermittler der Schutzpolizei Betzdorf trauten während der Durchsuchung des Betriebsgeländes zunächst ihren Augen nicht: In zwei großen Hallen standen hunderte original verpackte Stahlschränke verschiedener Herstellerfirmen. Diese wurden umgehend sichergestellt, einzeln aufgelistet und durch eine Spedition über mehrere Tage aus den Hallen abtransportiert. Der gesamte Verkaufswert der Schränke lag bei über 200.000 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden die noch vorhandenen Schränke den berechtigten Firmen wieder zurückgegeben. Es folgte eine Vielzahl von Vernehmungen der Mitarbeiter und Zeugen. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Unternehmer im Zeitraum etlicher Jahre immer wieder über Mitarbeiter einer Spedition an die Schränke gelangte. Die Ermittlungen ergaben, dass dies in bestimmten Kreisen ein „offenes Geheimnis“ war. Bis zu diesem Zeitpunkt kam dem jetzt verurteilten Unternehmer bis zu jenem verhängnisvollen Verkauf an die Kommune dennoch niemand auf die Schliche. Wie viele Schränke vor dem jetzigen Bekanntwerden bereits verkauft wurden, ließ sich nicht mehr genau feststellen. Im Rahmen der durchgeführten polizeilichen Ermittlungen erfolgte auch eine Mitteilung an die Bauaufsicht, da eine Halle ohne Genehmigung errichtet worden war. Die Verständigung des zuständigen Finanzamtes bezüglich des Verdachts von Steuerstraftaten verstand sich für die Betzdorfer Schutzpolizisten auch von selbst. Diese Ermittlungen dauern noch an.