59Jähriger darf sich ab sofort wieder öffentlicher Verkehrsmittel bedienen

Am Dienstag, 8. Dezember gegen 18.00 Uhr wurde ein 59jähriger Fahrzeugführer eines Pkw von Polizeibeamten einer Fahrzeug- und Personenkontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle wurde von den Polizeibeamten bei dem Fahrzeugführer deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Der anschließend durchgeführte Alkoholtest bestätigte die Vermutung. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde der Führerschein sichergestellt und die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinwirkung eingeleitet.