4,98 Promille – ein satter Wert
KOBLENZ – Betrunkener hatte die 5,0 in der Skala fast erreicht –
Hätte er noch ein Bier mehr getrunken, dann hätte er die nächste Promillegrenze wohl auch noch geknackt. Auch so erreichte ein 51Jähriger den rekordverdächtigen Wert von 4,98 Promille und das am frühen Montagmorgen! Gegen 08.45 Uhr wurde die Koblenzer Polizei über einen offensichtlich stark alkoholisierten Mann informiert, der in der Schlossstraße unterwegs sei. Der Mann sei zwar einerseits hilflos, andererseits pöble er aber auch immer wieder Passanten in unflätiger und rabiater Weise an. Im Grunde kein ungewöhnliches Szenario für Polizeibeamte im Streifendienst, aber zu dieser Uhrzeit doch eher selten. Die zur Überprüfung entsandten Beamten fanden die Angaben des Hinweisgebers bestätigt vor und nahmen sich des 51Jährigen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes an. Ein in der Wartezeit durchgeführter Alkoholtest erbrachte dann das doch zumindest in der Höhe überraschende Ergebnis. Spätestens jetzt war klar, dass eine Ausnüchterung in der polizeilichen Gewahrsamzelle nicht in Betracht kam und der aus dem angrenzenden Kreisgebiet stammende Mann unter ärztlicher Aufsicht ausnüchtern musste.
Hätte er noch ein Bier mehr getrunken, dann hätte er die nächste Promillegrenze wohl auch noch geknackt. Auch so erreichte ein 51Jähriger den rekordverdächtigen Wert von 4,98 Promille und das am frühen Montagmorgen! Gegen 08.45 Uhr wurde die Koblenzer Polizei über einen offensichtlich stark alkoholisierten Mann informiert, der in der Schlossstraße unterwegs sei. Der Mann sei zwar einerseits hilflos, andererseits pöble er aber auch immer wieder Passanten in unflätiger und rabiater Weise an. Im Grunde kein ungewöhnliches Szenario für Polizeibeamte im Streifendienst, aber zu dieser Uhrzeit doch eher selten. Die zur Überprüfung entsandten Beamten fanden die Angaben des Hinweisgebers bestätigt vor und nahmen sich des 51Jährigen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes an. Ein in der Wartezeit durchgeführter Alkoholtest erbrachte dann das doch zumindest in der Höhe überraschende Ergebnis. Spätestens jetzt war klar, dass eine Ausnüchterung in der polizeilichen Gewahrsamzelle nicht in Betracht kam und der aus dem angrenzenden Kreisgebiet stammende Mann unter ärztlicher Aufsicht ausnüchtern musste.