Zum 01. August wird das Betreuungsgeld eingeführt

KREIS NEUWIED – Einführung des Betreuungsgeldes – Zum 01. August wird das sogenannte Betreuungsgeld eingeführt. Die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld erfolgt durch die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung Neuwied – Kreisjugendamt – für Antragsteller aus dem Landkreis Neuwied (ohne Stadt) sowie durch die Elterngeldstelle des Jugendamtes der Stadt Neuwied für Bürger aus dem Stadtgebiet. Die Antragstellung ist grundsätzlich möglich für Kinder, die ab dem 01. August 2012 geboren wurden. Fragen und Antworten rund um das Betreuungsgeld können im Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung nachgelesen werden. Zusätzlich hat die Kreisverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten in einem Merkblatt zusammengestellt, das über die Homepage der Kreisverwaltung Neuwied eingesehen werden kann. Über die Homepage der Kreisverwaltung können auch Antragsformulare heruntergeladen werden. Anträge in Papierform können künftig unmittelbar bei der Elterngeldstelle des Kreisjugendamtes bzw. der Elterngeldstelle des Stadtjugendamtes Neuwied angefordert werden. Zusätzlich werden den Verbandsgemeinden Antragsformulare zur Verfügung gestellt.

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