WISSEN Ortsteil SCHÖNSTEIN – Verdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls – Vorläufige Festnahme von zwei tatverdächtigen Personen

WISSEN Ortsteil SCHÖNSTEIN – Verdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls – Vorläufige Festnahme von zwei tatverdächtigen Personen

Donnerstag, 18. November 2021, gegen 11:09 Uhr, meldete sich ein 70jähriger Hauseigentümer bei der Polizeiwache Wissen und gab an, sein Haus für circa eine Stunde verlassen zu haben. Bei seiner Rückkehr habe er festgestellt, dass in sein Haus eingebrochen worden sei. Schränke und Schubladen seien durchwühlt worden.

Der Tatbestand wurde durch Beamte der Kriminalinspektion Betzdorf aufgenommen. Bei der Tatortaufnahme stellte sich heraus, dass der Zugang ins Haus durch eine offenstehende Kellertür erfolgte. Es wurde offensichtlich nichts entwendet. Unmittelbar vor seiner Rückkehr zum Haus hatte der 70jährige und eine weitere Nachbarin eine männliche Person in unmittelbarer Nähe seines Hauses festgestellt.

Die wird wie folgt beschrieben: 20 bis 25 Jahre, helle Jeans, graues Shirt, graue Baseballkappe, schlank, schwarze Umhängetasche. Zeugen, die weitere Beobachtungen oder Hinweise zu der verdächtigen Person geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiwache Wissen zu melden.

Im Rahmen der Fahndung wurden Beamte der Polizeiwache Wissen in Schönstein auf einen Ford Focus mit polnischen Kennzeichen aufmerksam und entschlossen sich das Fahrzeug anzuhalten. Der Fahrzeugführer versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen; konnte aber in der Walzwerkstraße angehalten und kontrolliert werden.

Bei dem 24jährigen Fahrer und dem 40jährigen Beifahrer handelte es sich um rumänische Staatsbürger. Eine Überprüfung des 40jährigen ergab, dass er bereits mehrfach wegen Einbrüchen und anderen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten war. Außerdem bestand bei der Person eine gerichtlich angeordnete Fahndungsausschreibung zur Entnahme einer DNA-Probe.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs konnte eine, aus einem Einbruch stammende Stihl-Motorsäge gefunden und sichergestellt werden. Aufgrund fehlender Übereinstimmung bei der Personenbeschreibung und nicht aufgefundener Beweismittel konnte keine Beziehung zu dem angezeigten Wohnungseinbruchsdiebstahl hergestellt werden. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Personen wieder entlassen. Quelle: Polizei

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