WISSEN – Maskenpflicht für Steinbuschanlagen und Spielplätze ist aufgehoben

WISSEN – Maskenpflicht für Steinbuschanlagen und Spielplätze ist aufgehoben

Passend zu den heißen Sommertagen hat die Landesregierung mit der seit Freitag, 18. Juni geltenden Dreiundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (23. CoBeLVO) die Maskenpflicht auf Spielplätzen aufgehoben. Damit entfällt die Tragepflicht für Erwachsene u.a. im Mehrgenerationenpark Steinbuschanlagen. Gemäß § 11 Abs. 4 der 23. CoBeLVO ist aber weiterhin möglichst das Abstandsgebot zu beachten.

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