WISSEN – Führen eines Fahrzeugs unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln

WISSEN – Führen eines Fahrzeugs unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln / Urkundenfälschung / Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Am Donnerstagabend, 26. November 2020, gegen 21:30 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf einen Rollerfahrer. Bei der Überprüfung des 36jährigen Fahrzeugführers bemerkten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten. Der Konsum von Cannabis wurde von dem 36jährigen eingeräumt. Außerdem bestand für den Roller kein Versicherungsschutz. An dem Zweirad war ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Als weitere Maßnahmen folgte eine Blutentnahme. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Quelle: Polizei

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