WISSEN – Fahren ohne Fahrerlaubnis

WISSEN – Fahren ohne FahrerlaubnisBeamte der Polizeiinspektion Betzdorf kontrollierten am Dienstag, 10. September, gegen 22:38 Uhr, einen 42jährigen Rollerfahrer, der seinen Roller mit circa 50 km/h in der Oststraße führte. Bei der Überprüfung konnte er nur eine Mofaprüfbescheinigung vorlegen, obwohl der Roller fahrerlaubnispflichtig ist. Er räumte ein, dass der Roller nicht gedrosselt sei. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Quelle: Polizei

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