WISSEN – Elternhaltestelle in der Bergstraße in Wissen –

 

WISSEN – Elternhaltestelle in der Bergstraße in Wissen –

Mit dem Schulbeginn nach den Weihnachtsferien am 8. Januar 2024 gilt in der Bergstraße oberhalb der Grundschule ein Halt- und Parkverbot. Montags bis freitags ist zwischen 07:15 Uhr und 16:30 Uhr teilweise nur noch das Halten erlaubt.

Für das Parken in der Bergstraße zwischen Flachsstraße und Schulstraße galten bisher keine Einschränkungen. Dies führte dazu, dass dort von Anwohnern und Mitarbeitern sehr dicht und teilweise verkehrsbehindernd geparkt wurde. Die Durchfahrt war während der Schul- und Kindergartenzeiten oft nur sehr eingeschränkt möglich. Weiterhin sind im Zuge des Rathausneubaus die Kurzzeitparkplätze auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus (Am Biesem) weggefallen.

Im Rahmen der Sitzung der Verkehrskommission der Stadt Wissen am 19.10.2023 wurde als Lösung die Einrichtung einer Elternhaltestelle beschlossen. Hier können Schul- und Kindergartenkinder, die von ihren Eltern mit dem Auto gebracht werden, aus dem Auto gelassen werden und gefahrlos über den Gehweg zur Schule und zum Kindergarten gelangen bzw. nach der Schule und dem Kindergarten wieder abgeholt werden.

Da eine Elternhaltestelle in der Straßenverkehrsordnung nicht speziell beschrieben wird, wird einseitig – wie in anderen Kommunen auch – ein Eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite gilt ein Absolutes Haltverbot. Die Elternhaltestelle in der Bergstraße ist an dem Zusatzzeichen mit dem entsprechenden Piktogramm erkennbar. Sie ist über Am Biesem und die Flachsstraße sowie aus der Gegenrichtung von der Hachenburger Straße über die Schulstraße erreichbar. Bei der Zu- und Abfahrt ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen und besonders auf die Fahrbahn querende Kinder zu achten.

Im Umfeld der Grundschule und der Katholischen Kindertagesstätte ist die Parksituation auf Grund der engen Bebauung und Straßen sehr schwierig. Daher soll die neue Elternhaltestelle genutzt werden. Dabei ist die gesetzliche Zeitspanne von drei Minuten für das Halten nicht zu überschreiten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht auch nach dem Verlassen des Fahrzeugs weiterhin bei den Eltern liegt. Erst mit dem Betreten des Schulgeländes bzw. des Kindergartens geht die Aufsichtspflicht auf die Einrichtung über. Eltern, die ihre Kinder noch bis in die Einrichtung begleiten (insbesondere Kindergartenkinder), müssen parken. Die Elternhaltestelle ist für diese damit nicht nutzbar. Hier bietet es sich an, auf dem Platz des Wissener Jahrmarktes (Parkplatz unterhalb der Westerwald Bank) zu parken. Von dort aus können die Einrichtungen fußläufig innerhalb von fünf Minuten erreicht werden. Foto: Lukas Fielemon, Verbandsgemeindeverwaltung Wissen

 

 

Beitrag teilen