Winterreifen sind Pflicht

Schnee, Matsch, Glätte: Im Winter ist es für Autofahrer sicherer, mit geeigneten Reifen unterwegs zu sein und seit Dezember 2010 ist es außerdem Pflicht. Denn der Gesetzgeber hat die bislang eher schwammige Verordnung aus dem Jahr 2005 jetzt präzisiert. Darauf weist der örtliche Versicherungsexperte der Continentale Ralf Schwarzbach hin. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss jetzt 40 Euro Strafe zahlen. Behindert der Fahrer deswegen den Straßenverkehr, sind 80 Euro fällig. Und: Immer gibt es einen Punkt in Flensburg. So steht es in der Straßenverkehrsordnung. Belangt wird jeweils der Fahrer des Autos, nicht der Halter.
Schon ein kleiner „Ausrutscher“ kann teuer werden. „Der Halter kommt erst ins Spiel, wenn er nach einem Unfall seine Kfz-Versicherung in Anspruch nimmt“, so Schwarzbach. Je nach Tarif und Unfallsituation könne der Versicherer die Leistung gegebenenfalls anteilig kürzen, wenn gegen die Winterreifen-Pflicht verstoßen wurde und zwar sowohl in der Haftpflicht, als auch in der Vollkaskoversicherung. „In diesem Fall geht der Gesetzgeber nämlich von einer sogenannten erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeugs aus.“ Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Auto auf spiegelglatter Straße bei einem Ausweichmanöver, das ein anderer ausgelöst hat, mit seinen Sommerreifen ins Schleudern gerät und dadurch verunglückt. Dann haftet teilweise auch das eigentliche Unfallopfer für den entstandenen Schaden. „Auch deshalb sollten Autofahrer die Winterreifen-Pflicht sehr ernst nehmen“, sagt Schwarzbach. „Denn schon die Folgen eines kleinen Ausrutschers können schnell mehr kosten als ein Satz passender Reifen.“
Ganzjahresreifen sind ebenfalls geeignet. Folgende Punkte sollten Autofahrer, auch für ihre eigene Sicherheit im Winter beachten: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gilt die Winterreifen-Pflicht. Einen festgelegten Zeitraum gibt es nicht. Wer mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten. Als Winterreifen gelten laut Straßenverkehrsordnung alle Reifen, die mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind. Teilweise sind diese auch mit einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke versehen. Ganzjahresreifen gelten ebenfalls als geeignete Bereifung. Beim Kauf von Reifen mit dem M+S-Symbol ist Vorsicht geboten, da diese Kennzeichnung nicht geschützt ist. Am besten im Fachhandel oder in der Werkstatt beraten lassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Restprofil-Tiefe von 1,6 Millimetern. Experten empfehlen jedoch vier Millimeter. Geachtet werden sollte auch auf den richtigen Luftdruck. Bereits ab Temperaturen von unter sieben Grad Celsius spielen Winterreifen ihren Vorteil voll aus. Aufgrund einer weicheren Gummimischung haften sie dann besser als Sommerreifen auf der Fahrbahn, das gilt auch auf durch Laub oder Streusalzrückstände verunreinigten Fahrbahnen.