Windenergie muss unter Einhaltung von Abstandsflächen realisiert werden
BERLIN-REGION – Windenergie muss unter Einhaltung von Abstandsflächen realisiert werden – Erwin Rüddel: Land soll Ampel-Regierung konsequent entgegentreten
„Eine Änderung des Mindestabstands von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden ist für mich nicht diskutierbar. Hier appelliere ich insbesondere an die Länder und da vornehmlich an die Regierung unseres Bundeslandes Rheinland-Pfalz diese Forderung nicht in Frage oder Abrede zu stellen. Zudem sollten Bürger und Kommunen am Ertrag von Windparks beteiligt werden“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Dem Parlamentarier ist bewusst, dass sich Deutschland, gerade unter den aktuellen Aspekten Klimawandel und Ukraine-Krieg, stärker selbst mit Energie versorgen muss. Zu Befürchtungen, dass große Mindestabstände zu Siedlungen den Wind-Plan in Deutschland vereiteln können, äußert Rüddel: „Deshalb wollte die Ampel-Regierung übernächste Woche Mittwoch beschließen, dass die Bundesländer nicht mehr selbst über den Abstand zwischen Windrad und Anwohner bestimmen können. Aber dem ist beispielgebend das Bundesland Brandenburg vorgeprescht. Hier wird generell an der 1000-Meter-Marke festgehalten. Lediglich wenn die Flächen-Vorgabe des Bundes keinesfalls erfüllt werden kann, muss der Abstand verringert werden. Das darf aber nicht obligatorisch erfolgen!“
Der Christdemokrat erinnert dazu an Treffen mit Vorstandsmitgliedern im Landesverband RLP/Saarland „Energiewende für Mensch und Natur e.V.“ sowie der „BI Siegtal“, die als Mindest-Forderungen bei einer Anlagenhöhe bis 200 Meter einen 1.000 Meter Abstand zu den Grundstücksgrenzen aller Wohnhäuser, inklusive Einzelgehöften im Außenbereich, vorgaben. Zudem ließen sie wissen, dass bei höheren, stärkeren Anlagen, über 200 Meter, weiterhin ein höherer Abstand gelten müsse. Für Rheinland-Pfalz waren das 1.100 Meter. „Diese Abstandsregelungen müssen auch bei Repowering unverändert gelten. Es kann nicht angehen, dass kleine alte Anlagen einfach durch neue, hohe und viel stärkere Anlagen ersetzt und dabei die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten, weil vermindert werden“, hieß es.
„Für mich steht außer Frage, dass hier ganz klar das Land gefordert ist am 1000-Meter-Mindestabstand festzuhalten und der Auflösung der Abstandsflächen durch die Bundesregierung konsequent entgegenzutreten. Denn auch die Energiewende muss und kann nur mit Ziel und Augenmaß erfolgen“, bekräftigt Erwin Rüddel. Foto: Archiv BK – Yannick Wachow