Windenergie in der Verbandsgemeinde Flammersfeld

FLAMMERSFELD – Windenergie in der Verbandsgemeinde Flammersfeld – frühzeitige Beteiligung der Gremien und der Bürger/innen –

Das Land Rheinland-Pfalz forciert nach dem bundesdeutschen Atomausstieg konsequent den Ausbau der Windenergie. Zwei Prozent der Landesfläche sollen insgesamt für Windenergie in die Planungen einbezogen werden. Keine Kommune kann sich der sorgfältigen Prüfung entziehen, wobei jeweils zu prüfen ist, ob es in den Kommunen dann wirklich Flächen gibt, die für eine Windenergienutzung geeignet sind. Die Verbandsgemeinde Flammersfeld prüft also pflichtgemäß, in wie weit Flächen für Windenergie in ihrem Verantwortungsbereich vorhanden sind, die sich auch wirtschaftlich verantwortbar umsetzen lassen.

Der Verbandsgemeinderat hat dazu bereits beschlossen, dass folgende Kriterien in jedem Fall einzuhalten sind: Abstand zur Wohnbevölkerung grundsätzlich 1000 Meter; Prüfung der Lärmemission; Berücksichtigung der sich aus Naturschutzfragen ergebenden Verpflichtungen. In der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans IV (LEP IV) ist unter Z 163 aufgeführt, dass ein geordneter Ausbau der Windenergie durch die Regionalplanung und die Bauleitplanung sicherzustellen ist. Es ist somit eine gemeinsame Aufgabe der Regionalplanung und der Bauleitplanung in den Kommunen, für den erforderlichen Ausbau der Windenergie auf der Basis einer geordneten Planung Sorge zu tragen. Seit dem 1. Januar 1998 zählen Windenergieanlagen (WEA) zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich; demnach wäre jede WEA zu genehmigen, es sei denn, es würde nachgewiesen werden können, dass öffentliche Belange entgegenstehen. Um die Errichtung von WEA in geordnete Bahnen zu lenken hat der Gesetzgeber bestimmt, dass öffentliche Belange einem Vorhaben auch dann entgegenstehen, wenn der Flächennutzungsplan an anderer Stelle Flächen für WEA ausweist. Das heißt: Sind für die Windenergienutzung im Plangebiet ausreichend Flächen vorgesehen, so sind damit alle anderen Flächen des Plangebietes von der Windenergienutzung ausgeschlossen („Ausschlusswirkung“/ Planvorbehalt). Deshalb prüft die Verbandsgemeindeverwaltung zur Zeit mögliche Standorte. Der derzeitig verbindliche aktuelle regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2006 wie auch der in Fortschreibung befindliche Raumordnungsplan beinhalten keine Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Windenergienutzung.

Im Grundsatz besagt der regionale Raumordnungsplan, dass eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung über die bauleitplanerische Steuerung im Rahmen der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinden sichergestellt werden soll. Daraus folgt, dass die Steuerung der Windenergie den Kommunen übertragen wurde, die mittels vorbereitender Bauleitplanung eine geordnete und verträgliche Entwicklung der Windenergie bewerkstelligen können. Eine Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie muss der Windenergie in soweit Rechnung trage, dass eine Verhinderungsplanung nicht möglich ist, das bedeutet: Derzeit trifft der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Flammersfeld aus dem Jahre 2008 keine Aussage zu Sonderbauflächen für die Windenergienutzung.

Momentan ist bei Antragstellung zur Errichtung von WEA im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung jeweils eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Zwecks Verhinderung einer Verspargelung durch WEAs ist eine Flächennutzungsplan- Fortschreibung Windenergie erforderlich. Hierfür ist eine ganzheitliche Untersuchung des Verbandsgemeindegebietes (Ermittlung geeigneter Sonderbauflächen für die Windenergie) erforderlich. Es sind nachvollziehbare und rechtssichere Kriterien aufzustellen. Eine reine Verhinderungsplanung von Windenergie ist unzulässig, sie würde vielmehr dem Wildwuchs von Anlagen auch Tür und Tor öffnen. Die Verbandsgemeinde Flammersfeld wird die Gremien des Verbandsgemeinderates, die Ortsgemeinden und die Bürgerinnen und Bürger an allen Schritten durchgängig beteiligen. Dazu wird neben den Möglichkeiten der mündlichen und schriftlichen Beteiligung auch eine Form der Beteiligung über das Internet eingerichtet. Selbstverständlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich an den Windanlagen wirtschaftlich zu beteiligen, so ausführlich Bürgermeister Josef Zolk zu diesem Thema. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Verbandsgemeinde Flammersfeld, Tel.: 02685/809-115.

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