Wildunfälle müssen gemeldet werden

Rehbock_1314RLP – Eine Wildunfall-Bearbeitung der anderen Art – Tag für Tag werden bei der Polizeiinspektion Unfälle mit Tieren gemeldet. Meistens ist die Wild-Unfall-Bescheinigung für die Versicherungs-Abwicklung erforderlich. Am frühen Dienstagmorgen gegen 4 Uhr) wurde die Polizei informiert, dass auf der B ein totes Reh liegt. Der Unfallgegner war leicht festzustellen; sein Kennzeichenschild lag direkt neben dem toten Reh. Doch der Unfall war nicht gemeldet worden. Da die Wildtiere „herrenlos“ sind, wird die Sachlage nicht zur Unfallflucht, da es keinen Geschädigten gibt. Doch es gibt eine Verpflichtung aus dem Jagdrecht, dass Unfälle mit jagdbaren Tieren gemeldet werden müssen. Dem Jagdpächter oder der Polizei. Das Wichtigste bei diesem Unfall: Das tote Tier lag mitten auf der Fahrbahn und stellte ein Hindernis dar, nicht abgesichert! „Warum wurde der Unfall nicht gemeldet? Warum die Gefahrenstelle nicht abgesichert?“ Fragen, die dem Fahrzeugführer von der Polizei gestellt werden.

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