Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung
ALTENKIRCHEN – Zensus 2011 – Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung bei rund 9.700 Bürgerinnen und Bürgern im Land –
Rund 9.700 Bürger/innen in Rheinland-Pfalz werden in den nächsten Wochen erneut Besuch von einem Zensus-Erhebungsbeauftragten bekommen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern landesweit rund fünf Prozent der Anschriften nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt, an denen bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe Interviews geführt wurden. Die Ergebnisse dieser repräsentativen Wiederholungsbefragung dienen der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Bei dieser im Zensus-Gesetz verbindlich vorgeschriebenen Befragung werden nur wenige Eckdaten erhoben, beispielsweise Namen, Geburtsdaten und Staatsangehörigkeiten. Wie bei der Haushaltebefragung besteht die Möglichkeit, dem Interviewer die Fragen mündlich zu beantworten oder sich den Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn selbst auszufüllen bzw. die Angaben via Internet zu übermitteln. Auch für diesen Erhebungsteil im Rahmen des Zensus 2011 hat der Bundesgesetzgeber eine Auskunftspflicht vorgesehen. Die Erhebungsstelle des Landkreises Altenkirchen informiert die Haushalte vorab schriftlich. Aufgrund der Einwohnergrenze von 10.000 Einwohnern wird die Wiederholungsbefragung im Landkreis Altenkirchen nur in der Stadt Betzdorf durchgeführt.
Rund 9.700 Bürger/innen in Rheinland-Pfalz werden in den nächsten Wochen erneut Besuch von einem Zensus-Erhebungsbeauftragten bekommen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern landesweit rund fünf Prozent der Anschriften nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt, an denen bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe Interviews geführt wurden. Die Ergebnisse dieser repräsentativen Wiederholungsbefragung dienen der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Bei dieser im Zensus-Gesetz verbindlich vorgeschriebenen Befragung werden nur wenige Eckdaten erhoben, beispielsweise Namen, Geburtsdaten und Staatsangehörigkeiten. Wie bei der Haushaltebefragung besteht die Möglichkeit, dem Interviewer die Fragen mündlich zu beantworten oder sich den Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn selbst auszufüllen bzw. die Angaben via Internet zu übermitteln. Auch für diesen Erhebungsteil im Rahmen des Zensus 2011 hat der Bundesgesetzgeber eine Auskunftspflicht vorgesehen. Die Erhebungsstelle des Landkreises Altenkirchen informiert die Haushalte vorab schriftlich. Aufgrund der Einwohnergrenze von 10.000 Einwohnern wird die Wiederholungsbefragung im Landkreis Altenkirchen nur in der Stadt Betzdorf durchgeführt.