Werbegemeinschaften setzen sich für faire Wettbewerbsbedingungen und gleiche Spielregeln ein

ALTENKIRCHEN – Werbegemeinschaften setzen sich für faire Wettbewerbsbedingungen und gleiche Spielregeln für alle Einzelhändler in Rheinland-Pfalz ein – Der interkommunale Wettbewerb darf nicht zu einer gegenseitigen Kannibalisierung führen! In Montabaur strebt man eine Ausnahmeregelung an, Sonntagsöffnungszeiten auf zwölf oder gar 15 Sonntagen im Jahr auszuweiten. Ausgelöst wurde die Diskussion über eine mögliche Ausnahmeregelung zur Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten durch das geplante Factory Outlet Center (FOC) in Montabaur. Karl-Josef Mies vom Werbering Hachenburg befürchtet,  dass man sich in Montabaur bereits mit dem Gedanken befasst hat, einen Antrag auf die Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten nicht nur für das FOC zu stellen, sondern auch den ICE-Park oder gar die touristische Region in Montabaur mit einzubeziehen.

Zu einem fairen Wettbewerb gehört, dass alle Wettbewerbsteilnehmer hinsichtlich der aufgestellten Regeln gleich behandelt werden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, wie beispielsweise die Regelungen zu Ladenöffnung in Rheinland-Pfalz zeigen: Hier werden durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich verschiedener Standorte und Betriebstypen geschaffen. Ines Eutebach von der Aktionsgemeinschaft Betzdorf sieht ohne einen fairen Wettbewerb für alle, die Schwächung oder gar die Zerstörung der traditionellen, gewachsenen Stadtstruktur, und zwar hinsichtlich der Funktionsteilung der Städte untereinander als auch in Bezug auf die Funktionsfähigkeit von Innenstädten und Ortskernen. Die Innenstädte sind ein schützenwertes öffentliches Gut und bestehen aus Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur, Wohnen und weisen auf eine hohe Aufenthaltsqualität hin.

Volker Hammer vom Aktionskreis Altenkirchen verweist aber auch auf die Wettbewerbsgleichheit mit benachbarten Bundesländern und fordert einen verkaufsoffenen Sonntag im Dezember. Im benachbarten Nordrhein-Westfalen hat man ein weitaus liberalisiertes Ladenöffnungsgesetz. Das hat einen deutlichen Kaufkraftabfluss aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz in Richtung Nordrhein-Westfalen zur Folge und führt zur weiteren Benachteiligung der Wettbewerbsgleichheit.

Das von der Politik vorgebrachte Argument des Schutzes der Sonntage im Advent für die Familie kann hier nicht akzeptiert werden, da im Bereich der Internetversender an diesen Sonntagen im 3 Schichtbetrieb rund um die Uhr gearbeitet wird. Hier legen weder Politik, die Kirche oder die Gewerkschaften ihr Veto ein. Hierin sieht der stationäre Handel ebenfalls eine klare Benachteiligung im Wettbewerb um seine Kunden. Inzwischen haben sich Einzelhandelsgeschäfte sowie viele traditionsreiche alteingesessene Westerwälder Familienunternehmen mit ihren langjährigen Mitarbeitern im nördlichen Rheinland-Pfalz bei der Unterschriftenaktion „Fairer Wettbewerb für alle: 4 verkaufsoffene Sonntage im Jahr“ ausgesprochen. Thomas Kölschbach vom Treffpunkt Wissen, fordert die Politik in Mainz auf, die Menschen im nördlichsten Rheinland-Pfalz nicht im Regen stehen zu lassen.

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