Wer will fünf Jahre lang aktiv an Rechtsprechung teilnehmen?

NEUWIED – Die Stadt Neuwied sucht Schöffen – Wer will fünf Jahre lang aktiv an Rechtsprechung teilnehmen? – Für die kommende Amtsperiode (2014 bis 2018) sucht die Stadt Neuwied Schöffen und Jugendschöffen. Schöffen stellen die repräsentative Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtssprechung sicher und haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie der Richter. Schöffe kann jeder in Neuwied wohnhafte Deutsche werden, der am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein wird, in den letzten zehn Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht auf Bewährung) verurteilt worden ist und gegen den kein strafrechtliches Ermittlungsverfahrens wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat schwebt, die zum Verlust eines Ehrenamtes führen kann. Jugendschöffen müssen zudem über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Für die Schöffen in Erwachsenenstrafsachen wird bei der Stadt Neuwied ein interner Ausschuss eine Vorschlagsliste erarbeiten, die anschließend vom Stadtrat zu beschließen ist. Bei den Jugendschöffen wird eine Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss aufgestellt. Beim Amtsgericht Neuwied wählt dann ein Ausschuss die Schöffen aus den Vorschlagslisten aus. Schöffe ist ein Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren. An welchen Prozessen ein Schöffe teilnimmt, klärt ein öffentliches Losverfahren, das immer am Ende eines Jahres das Programm des Folgejahres festlegt.

Bürger, die Schöffe für Erwachsenenstrafsachen werden wollen, können sich schriftlich bei der Stadtverwaltung Neuwied, Haupt- und Organisationsabteilung, 56562 Neuwied, bewerben. Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Neuwied, Amt für Jugend und Soziales, 56562 Neuwied. Bewerbungsschluss ist am 27. März. Bei den Bewerbungen müssen Name, ggf. Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Beruf und Telefonnummer angegeben werden, ebenso eine kurze Begründung, warum man Schöffe werden möchte. Bei Bewerbungen für das Jugendschöffenamt zusätzlich noch die Erfahrungen in der Jugenderziehung. Fertige Bewerbungsvordrucke gibt es im Internet (www.neuwied.de/schoeffenwahl.html) und an den Informationsschaltern in den Verwaltungsgebäuden Engerser Landstraße 17 und Heddesdorfer Straße 35-37. Bitte keine Bewerbungen per E-Mail einreichen. Weitere Informationen online unter www.neuwied.de/schoeffenwahl.html, www.schoeffenwahl.de oder telefonisch unter folgenden Rufnummern: Schöffen für Erwachsenenstrafsachen 02631/802-203 (Sabine Klein), Jugendschöffen 02631/802-286 (Wolfgang Hartmann)

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