Weiden werden nicht unter Naturschutz gestellt

NEUWIED – Weiden werden nicht unter Naturschutz gestellt –

Viel diskutiert sind zurzeit die Weiden am Deich. Sollen sie bleiben oder sollen sie weg? Die Stadt Neuwied hat für ihre Planungen am Deichvorgelände jetzt Unterstützung vom Naturschutzbeirat und der Unteren Naturschutzbehörde bekommen. Die sehen nämlich keinen Grund dafür, die Weiden unter Naturschutz zu stellen. In dem Schreiben der Kreisverwaltung heißt es: „Die Ausweisung als Naturdenkmal gem. § 28 BNatSchG ist lediglich aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit möglich. In dem Fall der Weiden sind keine wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründe erkennbar.“ Und weiter: „Für die Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG muss der besondere Schutz aus folgenden Gründen erforderlich sein: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2 .zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Für die Weiden auf dem Deichvorgelände kommen lediglich Gründe nach Punkt 2 in Betracht. Die Weiden stellen zwar eine Belebung des Ortsbildes dar und sind auch dazu geeignet, das Ortsbild zu gliedern. Es fehlt allerdings angesichts der Planungen der Stadt Neuwied zur Umgestaltung des Deichvorgeländes an der Erforderlichkeit der besonderen Unterschutzstellung.“ Die derzeitigen Planungen würden das Bild im Bereich des Deichvorgeländes neu gestalten, heißt es in dem Schreiben weiter. Dabei sei die Belebung und Gliederung des Ortbildes in anderer Weise vorgesehen. Die neue Planung trage dem Grundgedanken der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG Rechnung, wonach ein Eingriff in Natur und Landschaft durch die Wiederherstellung der Landschaft in gleichartiger Weise gefordert wird. Ein schützenswertes Alleinstellungsmerkmal erkennt der Beirat für Naturschutz bei den Weiden am Deich nicht.

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