WEHBACH – Keime im Trinkwasser: Abkochgebot in mehreren Bereichen des Kirchener Ortsteils Wehbach

WEHBACH – Keime im Trinkwasser: Abkochgebot in mehreren Bereichen des Kirchener Ortsteils Wehbach

Im Bereich des Kirchener Ortsteils Wehbach wurde das Trinkwasser infolge eines Rohrbruchs mit Escherichia coli (E.coli) Bakterien und coliformen Keimen verunreinigt. Betroffen sind nur die nachfolgend aufgeführten Straßen:

Ortsteil Wehbach

Adolf-Kolping-Straẞe

Oberstraße

Freusburger Straße ab Hausnummer 9

Wehbachstraße 33 a

Glückaufstraße

Buchenhofstraße

Bereich Grindel

Ahornweg

Eichenweg

Eschenweg

Birkenweg

Buchenweg

Bereich Brühlhof

Am Buschert Hausnummer 23 bis 31

Friedrichstraße Hausnummer 2, 4 und 6

Für die Haushalte in den betroffenen Gebieten gilt ein Abkochgebot. Dies bedeutet, das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens fünf Minuten sprudelnd kochen zu lassen: Zubereitung von Nahrung bzw. Essen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke

Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst

Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Zähneputzen

Medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)

Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser kann wie bisher verwendet werden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt.

Für Haustiere und Vieh benötigt man kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig für die Toilettenspülung.

Zusätzlich wird eine Desinfektion des Trinkwassers mit einem Desinfektionsmittel (12 %ige Chlorbleichlauge) vorgenommen. Es kann hierdurch zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen kommen. Eine zusätzliche Gesundheitsgefahr besteht hierdurch nicht.

Diese Anordnung gilt bis auf Widerruf. Über die Aufhebung des Abkochgebots wird über die verschiedenen Medienkanäle informiert. Die Verbandsgemeindewerke bitten um Verständnis.

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