Wärmeschutz der obersten Geschoßdecke
Wenn der Dachraum eines Hauses im Winter unbeheizt bleibt, sollte die oberste Geschossdecke ähnlich gut gedämmt werden wie die Außenwände. Andernfalls entstehen beträchtliche Wärmeverluste und damit unnötig hohe Heizkosten. Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass zugängliche, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden bis zum 31. Dezember ausreichend gedämmt werden müssen. Von der Nachrüstpflicht zunächst ausgenommen, sind Besitzer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn Sie das Haus vor dem 1. Februar 2002 gekauft haben. Hier beträgt die Frist zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang. Wer also vor hat, einen Altbau zu kaufen, sollte auf dieses Detail achten. Die Nachrüstpflicht entfällt, soweit die Dämmmaßnahme nicht wirtschaftlich ist, was bei der Dämmung der obersten Geschoßdecke in der Regel nicht der Fall ist. Bei ungenutzten Dachräumen reicht es aus, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Das ist einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen circa 20 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen zufrieden stellenden Dämmeffekt zu erreichen. Alternativ könnte auch das darüberliegende bislang ungedämmte Steildach gedämmt werden.
Ausführliche Informationen zum nachträglichen Wärmeschutz von Altbauten erhält man nach telefonischer Voranmeldung bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Hilfreich ist es, vorliegende Pläne des Hauses in die Energieberatung mitzubringen.
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr wie folgt statt:
Horhausen: 1. Donnerstag im Monat; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..
Puderbach: 2. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 13, Sitzungssaal 1. St..
Rengsdorf: 3. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, 1. St., Besprechungsraum Zi. 21.
Dierdorf: 4. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.