– Wärmeschutz der obersten Geschoßdecke
Wenn der Dachraum eines Hauses im Winter unbeheizt bleibt, sollte die oberste Geschossdecke ähnlich gut gedämmt werden wie die Außenwände. Andernfalls entstehen beträchtliche Wärmeverluste und damit unnötig hohe Heizkosten. Die Energieeinsparverordnung schreibt sogar vor, dass zugängliche aber nicht begehbare oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden ausreichend gedämmt werden. Ab dem 01. Januar 2012 gilt dies auch für begehbare oberste Geschoßdecken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gelten diese Pflichten allerdings nur, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Hier beträgt die Frist 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang. Wer also vor hat, einen Altbau zu kaufen, sollte auf dieses Detail achten. Die Nachrüstpflicht entfällt, soweit die Dämmmaßnahme nicht wirtschaftlich ist, was bei der Dämmung der obersten Geschoßdecke in der Regel nicht der Fall ist.
Bei ungenutzten Dachräumen reicht es aus, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Das ist einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen circa 20 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen zufrieden stellenden Dämmeffekt zu erreichen. Alternativ könnte auch das darüberliegende, bislang ungedämmte Steildach gedämmt werden.
Ausführliche Informationen zum nachträglichen Wärmeschutz von Altbauten erhält man nach telefonischer Voranmeldung bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Hilfreich ist es, vorliegende Pläne des Hauses in die Energieberatung mitzubringen.
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:
Horhausen: 1. Donnerstag im Monat; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..
Puderbach: 2. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 13, Sitzungssaal 1. St..
Rengsdorf: 3. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, 1. St., Besprechungsraum Zi. 21.
Dierdorf: 4. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.
Für weitere Informationen: Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20, (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct/Min. Mobil), Mo + Do von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Di von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.