Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
ALTENKIRCHEN – Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ in der Kreisvolkshochschule –
Wer selbstbewusst seine Zukunft gestalten und dabei nichts dem Zufall überlassen will, sollte auch die Möglichkeit einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit bedenken. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann jede und jeder persönliche Vorsorge treffen und Vertrauenspersonen bestimmen. Die Kreisvolkshochschule möchte mit einem Vortrag in Altenkirchen am Montag, 14. März ab 19 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Altenkirchen etwas mehr Licht in das Dunkel bringen. Ziel ist die Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Referentin ist Hella Becker von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen. Der Eintritt ist frei. Information und Anmeldung bei der Volkshochschule des Kreises Altenkirchen, Tel.: 02681 / 812211 oder per E-Mail: kvhs@kreis-ak.de..
Wer selbstbewusst seine Zukunft gestalten und dabei nichts dem Zufall überlassen will, sollte auch die Möglichkeit einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit bedenken. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann jede und jeder persönliche Vorsorge treffen und Vertrauenspersonen bestimmen. Die Kreisvolkshochschule möchte mit einem Vortrag in Altenkirchen am Montag, 14. März ab 19 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Altenkirchen etwas mehr Licht in das Dunkel bringen. Ziel ist die Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Referentin ist Hella Becker von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen. Der Eintritt ist frei. Information und Anmeldung bei der Volkshochschule des Kreises Altenkirchen, Tel.: 02681 / 812211 oder per E-Mail: kvhs@kreis-ak.de..