Vorsicht beim Mitbringen von Souvenirs!

Leguan 6131 Herkules 05.04.15ALTENKIRCHEN – Achtung Urlauber! Vorsicht beim Mitbringen von Souvenirs! – Die Zeiten haben sich gewandelt. Sowohl in den Sommermonaten als auch während des Winters verbringen viele Einwohner des Kreises ihren Urlaub in südlichen Gefilden. Neben der Erholung stehen auch Besuch von Märkten und Läden auf dem Programm. Dabei gilt es einiges zu beachten. Landrat Lieber weist darauf hin, dass man als Urlauber auf den Erwerb von Souvenirs wie Taschen, Gürtel und Schuhe aus Krokodilleder, Schnitzereien aus Elfenbein, mit Elefantenhaar verzierte Schmuckstücke oder auch lebende Tiere wie Papageien, Schildkröten, Äffchen, Echsen und ähnliches im Sinne des Natur- und Artenschutzes verzichten sollte. Viele Urlauber würden sich von den oft Mitleid suchenden oder geschäftstüchtigen Verkäufern blenden lassen. Der Kauf solcher Tiere, deren Erzeugnisse und Pflanzen ist oft nur mit entsprechenden Papieren (CITES) zulässig, wobei zusätzlich meistens noch eine Ausfuhrgenehmigung vom Urlaubsland und eine Einfuhrgenehmigung für Deutschland erforderlich ist. Wer ohne die entsprechenden CITES-Nachweise artengeschützte Tiere und Pflanzen erwirbt, muss generell mit deren Beschlagnahme sowie mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Landrat bittet Interessierte, sich vor Beginn des Urlaubs umfassend über die Artenschutz- und Zollbestimmungen des Reiseziels zu informieren. Nähere Auskunft erteilt das Bundesamt für Naturschutz in Bonn und die Kreisverwaltung Altenkirchen, Werner Ebach, Telefon: 02681/81-2654 oder unter Email werner.ebach@kreis-ak.de.

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