„Vorgaben für Integrationsgesetz bekräftigt Bedeutung von Fordern und Fördern“
BERLIN – Erwin Rüddel: „Vorgaben für Integrationsgesetz bekräftigt Bedeutung von Fordern und Fördern“ – Koalition will Integrationsgesetz und Terrorabwehr zügig voranbringen – „Die Integration der vielen Flüchtlinge und Migranten, die nach Deutschland gekommen sind, erfordert eine gewaltige Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel nachdem sich die Koalitionsspitzen im Deutschen Bundestag auf Vorgaben für ein Integrationsgesetz und auf Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung geeinigt haben.
Vor allem seien jedoch die Flüchtlinge und Migranten gefordert, sich zu integrieren. „Wer sich hingegen nicht integriert und die zahlreichen Angebote, die es gibt, nicht annimmt, muss künftig deutliche Sanktionen erwarten“, so der Abgeordnete. Diese klare Linie des Forderns und Förderns machten die Vorgaben für ein Integrationsgesetz deutlich.
Insbesondere sei ein großer Fortschritt, „dass wir mit den gesetzten Eckpunkten erstmals zu einer Integrationspflicht gelangen, die auch Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen hat“, so Rüddel weiter. Ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht werde es für die Zukunft nur noch geben, wenn Integrationsleistungen erbracht worden seien.
Die Migrationsdebatte dürfe nicht von der erheblichen terroristischen Bedrohung ablenken, der sich auch Deutschland ausgesetzt sieht. „Deshalb ist es konsequent, dass wir den mit mannigfachen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode eingeschlagenen Weg weitergehen und unsere Sicherheitsbehörden zusätzlich ertüchtigen. Dazu gehören zurecht auch Verbesserungen beim Informationsaustausch mit unseren Partnerstaaten“, konkretisiert der heimische Abgeordnete.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses machten deutlich, dass es für gelungene Integration entscheidend auf den Beitrag des Migranten ankomme. Hier würden die richtigen Schwerpunkte gesetzt, denn Angebote ohne Anreize hätten wenig Erfolg. Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme, müsse künftig mit erheblichen Einschnitten rechnen. „Die großzügigen Integrationsangebote, die es gibt, müssen auch wahrgenommen werden. Deshalb ist es richtig, die Teilnahmeverpflichtungen auszuweiten und frühzeitig in einem Orientierungskurs unsere Werte zu vermitteln“, konstatiert Rüddel.
Ein wesentlicher Fortschritt sei es, die Aufenthaltsverfestigung auch bei Flüchtlingen nur bei erbrachten Integrationsleistungen zu gewähren und die Bildung von Ghettos künftig durch eine Wohnzuweisung auch bei anerkannten Asylbewerbern, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, zu gewährleisten. „Zur erleichterten Integration in den Arbeitsmarkt kann auf die Vorrangprüfung künftig dort verzichtet werden, wo dies der Arbeitsmarkt erlaubt. Bei den Leistungen für Asylbewerber wird künftig gegen Missbrauch noch konsequenter vorgegangen und der Geldleistungssatz abgesenkt“, bekräftigt Erwin Rüddel.