Vollsperrung der Bundesstraße 62 in Kirchen

Ampel 0005KIRCHEN – Vollsperrung der Bundesstraße 62 in Kirchen, Verbesserungsmaßnahmen – In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bezirksdienstbeamten der Polizei und der Ortspolizeibehörde Kirchen wurden nachfolgende Änderungen an der Umleitungsstrecke vorgesehen: Um Verkehrsbehinderungen im Zuge der Vollsperrung der B 62 in Kirchen zu minimieren, wurde aus Richtung Asdorftal kommend, im Bereich der Einmündung Jungenthaler Straße / An der Siegbrücke, eine Rechtsabbiegerspur und auf der ehemaligen Sperrfläche eine Geradeausspur in Richtung Siegen markiert. Da ein Rechtsabbiegen zum Beispiel während der Grünphase auf der Siegbrücke gefahrlos möglich ist, wurde für Rechtsabbieger aus Richtung Asdorftal an der Lichtsignalanlage ein grüner Pfeil auf schwarzen Grund montiert. Die Einrichtung eines solchen Verkehrszeichens ist zeitnah auch aus Richtung Siegen vorgesehen.

Da das Verkehrszeichen kaum Verwendung findet, wird hier aus gefahrenabwehrenden Gründen nochmals auf die gesetzliche Regelung hingewiesen. Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltlinie halten. Beim Abbiegen hat er sich dann so zu verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Deshalb nochmal: Beim Abbiegen nach rechts bei Rot und Grünpfeil, STOP an der Haltelinie. Die Nichtbeachtung der Anhalte- oder auch Sorgfaltspflichten werden mit einem Bußgeld und 1 Punkt im Zentralregister geahndet. Ferner werden die Verkehrsteilnehmer gebeten, auch bei Grünlicht den Fußgängern am Fußgängerüberweg „An der Siegbrücke“ das Überqueren zu ermöglichen. Die Verpflichtung, hier Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen, wird durch eine Ampelschaltung auf „Grün“ an vorgenannter Örtlichkeit nicht außer Kraft gesetzt.

Allerdings können die Fußgänger selbst auch hier zur Entspannung beitragen, indem sie während der „Grünphase“ einige Meter vom Fußgängerüberweg entfernt warten und sich den Fußgängerüberweg erst dann nähern und betreten, wenn die Lichtsignalanlage für die Autofahrer „Rot“ zeigt. Der Fußgängerüberweg selbst ist auch beim Halten freizuhalten. Dies gilt auch für Kreuzungen und Einmündungen. Bei stockendem Verkehr darf nicht in diese eingefahren werden. Ferner wird hier um Beachtung der Wartelinien im Bereich der Kirchstraße gebeten, um die Engstellen freizuhalten.

Weiterhin ist derzeit zu beobachten, dass es im Bereich der Kreissparkasse, Lindenstraße, aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu gefährlichen Situation beim Ein- bzw. Ausparken kommt. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Halten und Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung (außer in Einbahnstraße) nicht erlaubt ist.

Aufgrund des zu Schulbeginn zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens in der Bahnhofstraße, insbesondere durch den Busverkehr, wurde die Parkregelung vor der Gertruden-Apotheke geändert. Hier dürfen während der Baumaßnahme auf der B 62 nur zwei Fahrzeuge in Längsrichtung parken. Die Aufstellfläche wurde gelb markiert. Quelle: Polizei

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