Vier Roller fielen der Polizei auf
MUDERSBACH – Zwei Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz – Am Freitag, 10. Juli, wurden in Mudersbach, Niederschelder Hütte vier Rollerfahrer kontrolliert, drei davon waren ohne Versicherungskennzeichen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der erste Roller zwar versichert war, aber nur als Mofa 25. Da der Roller durch technische Veränderungen eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreicht, wurde gegen den 27jährigen Fahrer eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegt. Immerhin war der Roller versichert, auch wenn das Versicherungskennzeichen lediglich im Helmfach mitgeführt wurde.
Bei dem zweiten Roller wurde ebenfalls festgestellt, dass kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Da kein Nachweis über eine bestehende Versicherung von dem 19jährigen Fahrer vorgebracht werden konnte, wurde eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgelegt.
Bei dem dritten Roller wurde eine technische Veränderung festgestellt, die zwar keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit hatte, aber aus einem nicht genehmigten Bauteil bestand, so dass die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet war. Den 16jährigen Fahrer erwartet somit eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Bei dem vierten Roller, an dem ebenfalls kein Versicherungskennzeichen angebracht war, waren mehrere technische Veränderungen vorgenommen worden, so dass eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden konnte. Das zu dem Fahrzeug zugehörige Versicherungskennzeichen führte der ebenfalls 16jährige Fahrer weder am Fahrzeug, noch mit sich, sondern hatte es aus Sicherheitsgründen direkt zu Hause gelassen. Ihn erwartet ebenfalls eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.