VG KIRCHEN – Wärmewende in der Region: Verbandsgemeinde Kirchen startet kommunale Wärmeplanung
VG KIRCHEN – Wärmewende in der Region: Verbandsgemeinde Kirchen startet kommunale Wärmeplanung – Bürgerforum im Herbst mit ersten Ergebnissen
In Deutschland ist zum 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Damit sind alle Kommunen verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Auch die Verbandsgemeinde Kirchen hat bereits mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. „Ziel ist es, einen Fahrplan für eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung bis 2040 zu entwickeln. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen auf diese Weise Orientierung und Planungssicherheit bekommen“, erklärt Bürgermeister Andreas Hundhausen. In den Prozess werden alle relevanten Akteure wie z.B. Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften oder potenzielle Wärmelieferanten eingebunden. Erste Ergebnisse sollen voraussichtlich im Herbst 2024 im Rahmen eines Bürgerforums präsentiert werden, das außerdem die Möglichkeit geben wird, Fragen zur Wärmeplanung zu stellen, so der Kirchener Verwaltungschef.
Das Thema ist im Rathaus beim Fachbereich 5 „Kommunalentwicklung“ angesiedelt. Wie Fachbereichsleiter Tim Kraft mitteilt, wurde nach Durchführung des öffentlichen Vergabeverfahrens die Rhein-Sieg Netz GmbH mit der Erstellung der Wärmeplanung beauftragt. Gemeinsam mit deren Muttergesellschaft rhenag Rheinische Energie AG und dem Beratungsunternehmen evety GmbH erfolgt die Planungsleistung. Zur Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung konnte man sich bereits frühzeitig umfangreiche Bundesfördermittel der Nationalen Klimaschutz-Initiative (NKI) sichern, so Kraft.
In einem ersten Schritt werden alle bestehenden und geplanten Gebäude, Infrastrukturen und Heiztechnologien analysiert. Dabei müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst keine Daten übermitteln. Vielmehr wird auf vorhandene Datenquellen bei den Behörden, Energieversorgern oder Schornsteinfegern zurückgegriffen, erklärt Kraft und betont gleichzeitig, dass keine personenbezogenen Daten erfasst würden und somit der Datenschutz jederzeit gewährleistet sei.
„Aus den gewonnenen Daten wird anschließend ermittelt, wie hoch das Energie-Einsparpotenzial z.B. durch Sanierungen im Gebäudebestand ist und welche klimaneutralen Wärmequellen bereits vorhanden sind. Auf Basis dieser Ergebnisse wird dann ein ‚klimaneutrales Zielszenario 2040‘ erstellt, aus dem die zukünftigen Wärmeversorgungsgebiete abgeleitet werden können. Zum Schluss werden auf Grundlage von Detailanalysen konkrete Maßnahmen formuliert und in eine Wärmewendestrategie überführt“, erklärt Kraft die weiteren Schritte.
Die kommunale Wärmeplanung: Sie bildet die Grundlage für alle Haushalte, die durch das Gebäudeenergiegesetz (auch “Heizungsgesetz” genannt) über kurz oder lang zum Umstieg auf erneuerbare Energien verpflichtet werden. Es wird z.B. untersucht, ob und wo es in Zukunft in der Stadt Wärme- oder Wasserstoffnetze geben wird. Bei der ersten Wärmeplanung werden jedoch noch nicht alle Fragen vollständig beantwortet, wie z.B. „Wann erhalte ich in meiner Straße Fernwärme und was wird diese kosten?“. Dies sind Fragestellungen, die sich an die kommunale Wärmeplanung anschließen und zunächst durch Machbarkeitsstudien näher untersucht werden müssen, bevor die konkrete Umsetzung geplant werden kann. Bei der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung in voraussichtlich fünf Jahren werden die Ergebnisse weiter konkretisiert. Es ist der Anfang eines langen Prozesses – umso wichtiger ist es, diesen so früh wie möglich zu beginnen.